GmbHG § 40 1. Die Einreichung einer vom Verfügungskläger für richtig gehaltenen Gesellschafterliste kann nicht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erzwungen werden. 2. Ein vom Verfügungskläger beantragtes Gebot, ihn einstweilen weiterhin als Gesellschafter zu behandeln, ist nur […]