GmbHG § 40; BeurkG § 39a Die Bescheinigung des Notars nach § 40 Abs. 2 Satz 2 GmbHG stellt eine in der Form eines Vermerks errichtete öffentliche Urkunde dar. Die wirksame Einreichung zum Handelsregister hat der Form […]
GmbHG § 40; BeurkG § 39a Die Bescheinigung des Notars nach § 40 Abs. 2 Satz 2 GmbHG stellt eine in der Form eines Vermerks errichtete öffentliche Urkunde dar. Die wirksame Einreichung zum Handelsregister hat der Form […]