GmbHG § 40 Das Registergericht ist berechtigt, eine Gesellschafterliste zurückzuweisen, die einen Testamentsvollstreckervermerk enthält. Eine Gesellschafterliste, die nicht den Anforderungen des § 40 Abs. 1, Abs. 2 GmbHG entspricht, hat das Registergericht zurückzuweisen (OLG MünchenBitte wählen […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Formale Prüfungspflicht des Handelsregister
OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 22.11.2010 – 20 W 333/10
GmbHG §§ 15, 16, 40 1. Es gehört grundsätzlich zu der formalen Prüfungspflicht eines Registergerichts, zu prüfen, ob die eingereichte Gesellschafterliste von den dazu berechtigten Personen eingereicht und unterschrieben wurde. 2. Das Registergericht kann die Aufnahme […]
Eintrag lesenThüringer OLG, Beschluss vom 22.03.2010 – 6 W 110/10
GmbHG § 40; FamFG § 59 Sofern die Gesellschafterliste lückenlos sämtliche Veränderungen darstellt hat der Geschäftsführer bzw. der Notar Entscheidungsspielraum über die genaue Führung der Liste. Dabei ist es auch zulässig, eine „Veränderungsspalte” aufzunehmen und Bruchnummern oder […]
Eintrag lesenOLG Bamberg, Beschluss vom 02.02.2010 – 6 W 40/09
GmbHG §§ 8, 9c, 49 1. Dem Registergericht steht bei der nach § 40 II GmbHG einzureichenden Gesellschafterliste kein materielles Prüfungsrecht zu. Es hat aber zu prüfen, ob die eingereichte Liste den formellen Anforderungen der […]
Eintrag lesenLG Gera, Beschluss vom 18.06.2009 – 2 HK T 16/09, 2 HKT 16/09
§ 40 Abs 1 GmbHG, § 40 Abs 2 S 1 GmbHG, § 12 Abs 2 S 2 Halbs 1 HGB, § 12 FGG 1. Die Einreichung der Gesellschafterliste gemäß § 40 Abs. 2 GmbHG […]
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