Gesellschafterklage I actio pro socio
Beweislastverteilung im Herausgabeprozeß um das zur Auftragsführung Erlangte
Im Prozeß auf Herausgabe des zur Ausführung des Auftrags Erlangten hat der Beauftragte darzulegen und, falls erforderlich, zu beweisen, daß er das Erlangte bei Erledigung des Auftrags für Rechnung des Auftraggebers verbraucht hat.
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