Umwandlungssteuerrecht / Verfahrensrecht – Löst ein unmittelbar nach einem qualifizierten Tausch von GmbH-Anteilen i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 erfolgter Formwechsel der GmbH in eine KG einen Einbringungsgewinn II aus und kommt insoweit ggf. eine abweichende Besteuerung aus Billigkeitsgründen in Betracht?
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Formwechsel der GmbH in eine KG
BFH, Urteil vom 11. April 2019 – IV R 1/17
Fiktive Einlage nach § 5 Abs. 2 UmwStG ins Gesamthandsvermögen
Im Fall des Formwechsels von einer Kapital- in eine Personengesellschaft ist die Besteuerung der offenen Rücklagen der Kapitalgesellschaft nach § 7 Satz 1 UmwStG bei nach § 5 Abs. 2 UmwStG fiktiv als eingelegt behandelten Anteilen als Gewinn der Gesamthand und nicht als Sondergewinn des bisherigen Anteilseigners zu behandeln.
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