§ 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 S 2 BGB, § 286 ZPO 1. Zum Begriff des wichtigen Grundes, bei dessen Vorliegen das Anstellungsverhältnis eines GmbH-Geschäftsführers gekündigt werden kann. Das Berufungsgericht hat festgestellt, […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar
OLG Hamburg, Urteil vom 28.06.1991 – 11 U 148/90
Feststellungsklage gegen fehlerhaften GmbH-Gesellschafterbeschluss
Bleibt in der Gesellschafterversammlung einer GmbH das Abstimmungsergebnis ungewiß, weil Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit abgegebener Stimmen bestehen, und wird das Beschlußergebnis nicht durch einen Versammlungsleiter festgestellt, so kann ein Gesellschafter im Wege der Feststellungsklage gegen die Gesellschaft den Beschlußinhalt klären lassen; der Anfechtung des Beschlusses bedarf es nicht. Das stattgebende Feststellungsurteil wirkt inter omnes (vergleiche BGH, 1980-01-28, II ZR 84/79, BGHZ 76, 154).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 25. Februar 1991 – II ZR 76/90
Vertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers I Änderung der Geschäftspolitik – Zustimmungserfordernis der Gesellschafterversammlung
Ein Geschäftsführer darf eine langjährig praktizierte Geschäftspolitik (nahezu ausschließliche Zusammenarbeit mit einem bestimmten anderen Unternehmen) nicht ändern, ohne die Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. Oktober 1987 – II ZR 97/87
§ 242 BGB, § 611 Abs 1 Halbs 2 BGB Der Begriff des wichtigen Grundes ist nur dann richtig angewandt, wenn nicht nur geprüft wird, ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalles […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. Juni 1984 – II ZR 221/83
§ 626 Abs 2 BGB, § 40 GenG, § 242 BGB a) Es ist widersprüchlich, wenn das Berufungsgericht einerseits das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung des Dienstverhältnisses unterstellt, andererseits aber zu dem Ergebnis kommt, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Oktober 1983 – II ZR 31/83
Abberufung des Geschäftsführers einer Zweimann-GmbH, der nicht Gesellschafter ist, aus wichtigem Grund mit einfacher Mehrheit, auch wenn nach der Satzung alle Beschlüsse einstimmig zu fassen sind
Ein Geschäftsführer, der der Gesellschaft aus wichtigem Grunde nicht länger zuzumuten ist und den die Mehrheit deshalb ablösen will, kann der Gesellschaft von einer Minderheit nicht aufgezwungen werden. Das muß jedenfalls dann gelten, wenn der Geschäftsführer kein Gesellschafter und dem gegen die Abberufung stimmenden Gesellschafter nicht das Sonderrecht eingeräumt worden ist, den Geschäftsführer vorzuschlagen (Fortführung BGH, 1982-03-22, WM IV 1982, 583).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. Februar 1978 – II ZR 189/76
Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei Amtsniederlegung
Ein Geschäftsführer kann aus einem von der GmbH zu vertretenden wichtigen Grund sein Amt niederlegen, ohne zugleich das Anstellungsverhältnis fristlos kündigen zu müssen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 3. Dezember 1973 – II ZR 85/70
§ 37 Abs 1 S 2 GenG, § 51 GenG, § 24 GenG Es geht zutreffend davon aus, daß die außerordentliche Kündigung eines schon längere Zeit bestehenden und auf Dauer angelegten Dienstverhältnisses wie des vorliegenden […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. November 1968 – II ZR 121/67
§ 46 Nr 5 GmbHG Steht die Kündigung des Anstellungsverhältnisses in einem inneren und zeitlichen Zusammenhang mit der Abberufung als Geschäftsführer, so fällt nicht nur die Beschlußfassung, sondern auch die Abgabe der Kündigungserklärung in die […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 11. Juli 1968 – II ZR 108/67
§ 626 BGB a) Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstherrn liegt nur dann vor, wenn nach dem Gesamtverhalten des Dienstverpflichteten bei Abwägung aller Umstände, insbesondere auch der beiderseitigen Interessen und […]
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