1. Eine Fortsetzungs- oder Übernahmeklausel ist in der Regel dahin auszulegen, dass dem verbleibenden Gesellschafter einer Zwei-Personen-Gesellschaft ein Übernahmerecht zusteht, er aber nicht verpflichtet ist, das Unternehmen fortzuführen. Die gilt auch im Falle einer außerordentlichen […]
Eintrag lesen