AktG § 246a Der Antrag einer GmbH auf Freigabe der Eintragung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung (über eine Herabsetzung und Erhöhung des Stammkapitals) ist unzulässig. § 246a AktG findet auf die GmbH keine analoge Anwendung.
AktG § 246a Der Antrag einer GmbH auf Freigabe der Eintragung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung (über eine Herabsetzung und Erhöhung des Stammkapitals) ist unzulässig. § 246a AktG findet auf die GmbH keine analoge Anwendung.