AktG §§ 241, 243, 246, 249; GmbHG § 9, 55; ZPO § 167 1. Die Zustellung einer Klage ist noch „demnächst“ im Sinne von § 167 ZPO, wenn diese innerhalb einer vorgesehenen Klagefrist (hier: Monatsfrist […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Fristlauf bei außergerichtlichen Verhandlungen
BGH, Urteil vom 18. April 2005 – II ZR 151/03
GmbHG § 58a; AktG §§ 243, 246 a) Wurde dem Gesellschafter einer – personalistisch strukturierten – GmbH bei einer Kapitalerhöhung im Anschluss an eine vereinfachte Kapitalherabsetzung auf Null (§ 58a Abs. 4 GmbHG) ein gesetzeskonformes, seiner […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Urteil vom 27. Oktober 1999 – 20 U 30/99
§ 246 Abs 1 AktG Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 25.02.1999 — 2 KfH O 120/98 — abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.1998 – 6 U 78/97
1. Wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht unerhebliche Barmittel für private Zwecke entzieht, stellt dies einen wichtigen Grund für dessen Ausschluß dar.
2. Kündigt die GmbH (auch) den Geschäftsführervertrag fristlos, hat sie im Rechtsstreit darzulegen und zu beweisen, daß die Kündigung innerhalb der Zweiwochenfrist des BGB § 626 Abs 2 zugegangen ist. In diesem Zusammenhang ist auch vorzutragen, wann die GmbH erstmals Kenntnis von den der Kündigung zugrundeliegenden Tatsachen erhalten hat.
Eintrag lesenOLG Dresden, Urteil vom 05. Dezember 1996 – 7 U 1338/96
§ 246 Abs 1 AktG, § 46 Nr 8 GmbHG, § 48 Abs 2 GmbHG, § 611 BGB 1. Für die Anfechtung von Beschlüssen einer GmbH ist die Monatsfrist des AktG § 246Bitte wählen Sie […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 01.02.1995 – 8 U 148/94
Schiedsfähigkeit von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen GmbH-Gesellschafterbeschlüsse I Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen wegen der Einberufung der Gesellschafterversammlung durch einen Dritten und wegen unklarer Beschlußfassung I Bestimmung der Anfechtungsfrist bei Verzicht auf die Einrede der Verwirkung I Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses über die Abberufung des Geschäftsführers in einer Zwei-Mann-GmbH wegen Ankündigungsmangels und mangels wichtigen Grundes
1. Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse sind nicht schiedsfähig.
2. Zur Möglichkeit der Einschaltung eines Dritten bei Bewirken der Einberufung einer Gesellschafterversammlung.
3. Ein Beschluß, bei dem unklar ist, ob es sich um eine Einziehung oder Ausschließung handelt, ist nichtig. Eine Umdeutung ist nicht möglich.
4. Zur Bemessung der Anfechtungsfrist bei Verzicht auf die Einrede der Verwirkung und späterem Scheitern von Verhandlungen.
5. Anforderungen an die Ankündigung eines Tagesordnungspunktes.
6. Zum wichtigen Grund für die Abberufung eines Geschäftsführers gemäß GmbHG § 38 Abs 2 in einer Zwei-Mann-Gesellschaft bei einem langjährigen, schweren Zerwürfnis zwischen den Gesellschaftern.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 12. Oktober 1992 – II ZR 286/91
§ 34 GmbHG, § 47 GmbHG, § 246 Abs 1 AktG Tatbestand Die Beklagte ist die persönlich haftende Gesellschafterin der H. GmbH & Co. Betriebs KG (im folgenden: H. KG), welche in E. ein Hotel […]
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