FamFG §§ 26, 382; GmbHG § 39 a) Ob eine Willenserklärung einem Empfänger mit Sitz im Ausland zugegangen ist, beurteilt sich nach dem Ortsrecht des Abgabeorts. Die Frage, ob der Antragsteller sein Amt als Geschäftsführer […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Funktion und Stellung des Geschäftsführers
BGH, Beschluss vom 26. November 2007 – II ZR 161/06
GmbHG §§ 43, 52; AktG § 112 a) Der Anspruch der GmbH gegen ihren Geschäftsführer auf Rückzahlung einer nicht geschuldeten Vergütung umfasst auch die abgeführte Lohnsteuer. b) Der Geschäftsführer haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn er […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 3. Juli 2000 – II ZR 282/98
BGB §§ 134, 611, 626; GmbHG § 46 a) Für den Abschluss eines Geschäftsführeranstellungsvertrages ist grundsätzlich die Gesellschafterversammlung zuständig. b) Ein unwirksamer Geschäftsführeranstellungsvertrag ist unter Heranziehung der Grundsätze zu dem fehlerhaften Arbeitsverhältnis für die Dauer […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 6. März 1997 – II ZB 4/96
GmbHG § 51a; AktG §§ 93, 116 Das auf § 51a GmbHG gestützte Informationsrecht des Gesellschafters einer GmbH, die dem Mitbestimmungsgesetz 1976 unterliegt, erstreckt sich auch auf die Protokolle des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Zutreffend hat […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Februar 1997- II ZR 278/95
a) Regelungsgegenstand und -zweck des § 88 AktG sind der Schutz der Gesellschaft vor Wettbewerbshandlungen und vor anderweitigem Einsatz der Arbeitskraft ihrer Vorstandsmitglieder (vgl. KK/Mertens, 2. Aufl. § 88 Rdn. 2). Unter den Begriff des „Geschäftemachens“ fällt daher jede, wenn auch nur spekulative, auf Gewinnerzielung gerichtete Teilnahme am geschäftlichen Verkehr, die nicht nur zur Befriedigung eigener privater Bedürfnisse erfolgt, also nicht lediglich persönlichen Charakter hat (vgl. BAG AP § 61 HGB Nr. 1; h.M. hinsichtl. aller gesellschaftsrechtlichen Wettbewerbsverbote – §§ 60, 61, 112, 113 HGB; § 88 AktG -: vgl. Geßler/Hefermehl, AktG § 88 Rdn. 9; Meyer-Landrut in GroßKomm. AktG 3. Aufl. § 88 Anm. 4 m.N.; Schlegelberger/Schröder, HGB 3. Aufl. § 60 Rdn. 8).
b) Die bloße Anlage eigenen Vermögens des Geschäftsführers in Werten, mit denen auch die Gesellschaft handelt, stellt noch kein Geschäftemachen dar.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 21. Januar 1991 – II ZR 144/90
BGB §§ 26, 27 a) Auch nach dem Recht des eingetragenen Vereins liegt die Zuständigkeit für den Abschluss und die Lösung des Anstellungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied in der Regel allein bei dem Verbandsorgan, das nach […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 27. Oktober 1986 – II ZR 240/85
GmbH I Anfechtbarkeit des Mehrheitsbeschlusses zur Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Der Beschluß der Gesellschafterversammlung, einen Gesellschafter- Geschäftsführer abzuberufen, kann – obgleich von der Satzung gedeckt – anfechtbar sein, wenn sich alle Gesellschafter einig waren, eine Abberufung solle nur mit Zustimmung des betroffenen Geschäftsführers erfolgen können.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 5. Juni 1975 – II ZR 23/74
GmbH-Konzernrecht I Haftung des Mehrheitsgesellschafters für sorgfaltswidrige Weisungen an die Geschäftsführung
Hat der Mehrheitsgesellschafter einer Zweimann-GmbH, die satzungsmäßig die Geschäfte von Kommanditgesellschaften führt, die GmbH-Geschäftsführung dazu veranlaßt, zu Lasten dieser Gesellschaften nachteilige Geschäfte vorzunehmen, so kann der zugleich an den Kommanditgesellschaften unmittelbar beteiligte Minderheitsgesellschafter berechtigt sein, von jenem Schadensersatz – und zwar auf Leistung an die benachteiligten Gesellschaften – zu veranlagen; dasselbe kann gelten, wenn Tochtergesellschaften der Kommanditgesellschaften benachteiligt werden, in die sich die Leitungsmacht der GmbH fortsetzt.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Mai 1968 – II ZR 103/66
§ 46 Nr 5 GmbHG Nach GmbHG § 46 Nr 5 unterliegt die Bestellung von Geschäftsführern der Bestimmung der Gesellschafter. Dasselbe gilt für die Anstellung, wenn sie mit der Begründung des Organverhältnisses verbunden sein soll.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 1. Februar 1968 – II ZR 212/65
§ 46 Nr 5 GmbHG Grundsätzlich sind die Geschäftsführer zur Vertretung der Gesellschaft berufen. Die Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers sind aber Sozialakte und obliegen darum nicht den Geschäftsführern, sondern den Gesellschaftern. Die Gesellschafter können […]
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