BGB §§ 705, 719; ZPO § 767 Abs. 1 a) Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage der […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für GbR
BGH, Urteile vom 03. November 2015 – II ZR 443/13
§ 705 BGB, § 719 BGB, § 767 Abs 1 ZPO 1. Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis zur Erhebung einer […]
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 28.10.2015 – 34 Wx 89/15
Grundbuchverfahren: Löschung eines sich gegen die eingetragene Anwachsung des Anteils eines ausgeschlossenen BGB-Gesellschafters richtenden Amtswiderspruchs
Die Löschung eines sich gegen die im Grundbuch eingetragene Anwachsung des Gesellschaftsanteils eines ausgeschlossenen Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft richtenden Amtswiderspruchs kommt nicht in Betracht, wenn nach überwiegender Wahrscheinlichkeit von einem konstant gebliebenen Gesellschafterbestand auszugehen ist. Die schlüssige Darlegung eines das Ausscheiden darstellenden Sachverhalts reicht insofern nicht aus.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. Januar 2015 – IX ZR 279/13
BGB §§ 705 ff., 709, 714; HGB §§ 105, 161, 177a; InsO § 39, 135; GmbHG § 30 a) Weist ein schriftlicher Mietvertrag die beiden Eigentümer eines Grundstücks als Vermieter aus, kommt der Vertrag mit […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 28. November 2014 – BLw 2/14
GrdstVG § 9 a) Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG darf die Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks versagt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Veräußerung eine ungesunde Verteilung […]
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 24.10.2014 – 34 Wx 176/14
BGB §§ 727, 899a 1. Eine Zwischenverfügung dient dem Zweck, einer beantragten Eintragung den nach dem Eingang des Antrags sich bestimmenden Rang zu sichern, der bei sofortiger Zurückweisung nicht gewahrt bliebe. Sie ist daher nicht […]
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 15.07.2014 – 3 U 1462/12
Ausschluss eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR I Übernahmerecht des verbleibenden Gesellschafters I Voraussetzungen eines Ausschlusses aus wichtigem Grund I Streitwert einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit des Ausschlusses
1. Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft ist eine Ausschließung eines Gesellschafters unter Fortbestand der Gesellschaft grundsätzlich nicht möglich, da § 737 BGB, der den Ausschluss eines Gesellschafters behandelt, nicht unmittelbar anwendbar ist. Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht den Mitgesellschaftern jedoch analog § 737 S. 1 BGB, § 140 Abs. 1 S. 2 HGB ein durch einseitige Erklärung auszuübendes Übernahmerecht zu, wenn der Gesellschaftsvertrag für den Fall der Kündigung eine Übernahme- oder Fortsetzungsklausel enthält (in Anknüpfung an OLG München, Urteil vom 24. Juni 1998, 15 U 1625/98, NZG 1998, 937 f.; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Oktober 2005, 16 U 3/05, NJW-RR 2006, 405 ff.).
2. Die Ausschließung eines Gesellschafters muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls das äußerste Mittel darstellen, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden und von dem ausscheidenden Gesellschafter drohende Gefahren zu begegnen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 17. Februar 1955, II ZR 316/53, BGHZ 16, 317 ff. = WM 1955, 437 ff.).
3. Der wichtige Grund muss auf solchen Umständen in der Person des Gesellschafters gründen, die die Fortsetzung der Gesellschaft mit ihm für den Mitgesellschafter unzumutbar machen. Maßgebend ist namentlich im Fall der Zerstörung des Vertrauensverhältnisses unter den Gesellschaftern eine Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls, bei der auch das Verhalten der Mitgesellschafter zu berücksichtigen ist. Kommen auch Pflichtwidrigkeiten der den Ausschluss erklärenden Mitgesellschafter in Betracht, setzt der Ausschluss eine „überwiegende Verursachung des Zerwürfnisses“ durch den auszuschließenden Gesellschafter voraus (in Anknüpfung an BGH, 31. März 2003, II ZR 8/01, NZG 2003, 625).
4. Der Streitwert einer Feststellungsklage, die die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters aus einer GbR zum Gegenstand hat, bemisst sich nach dem Wert von dessen Gesellschaftsanteil (in Anknüpfung an KG Berlin, Beschluss vom 18. Februar 2008, 2 W 1203/07, zitiert nach juris).
Eintrag lesenSchleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 04.07.2014 – 17 U 24/14
Das Verschulden bei Vertragsschluss durch den Abbruch von Vertragsverhandlungen ist begrenzt durch den grundsätzlichen Schutz der aus der Privatautonomie folgenden Abschlussfreiheit.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 11. März 2014 – II ZR 24/13
BGB § 709 Verstöße gegen Form, Frist und Inhalt der EinberufungBitte wählen Sie ein Schlagwort:EinberufungInhalt der Einberufung einer Gesellschafterversammlung können bei Personengesellschaften zur Nichtigkeit des Beschlusses führen, wenn der mit den gesellschaftsvertraglichen oder gesetzlichen Ladungsbestimmungen […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 3. Dezember 2013 – XI ZR 295/12
BGB §§ 826, 830 a) Die Qualifizierung eines Verhaltens als sittenwidrig ist eine Rechtsfrage, die der uneingeschränkten Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt (BGH, Urteil vom 25. März 2003 – VI ZR 175/02, BGHZ 154, 269, […]
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