Treupflichtverletzung des Kommanditisten durch Eigenerwerb eines für die Gesellschaft in Aussicht genommenen Grundstücks
Ein Kommanditist, der im Einverständnis mit seinem einzigen (persönlich haftenden) Mitgesellschafter im Namen der Gesellschaft Verhandlungen über den Kauf eines Grundstücks geführt hat, verletzt seine Treuepflicht, wenn er ohne Zustimmung des anderen Gesellschafters das Grundstück für seine eigenen Zwecke erwirbt.
Eintrag lesen