GmbHG § 19 Abs. 4 Eine verdeckte SacheinlageBitte wählen Sie ein Schlagwort:Sacheinlageverdeckte Sacheinlage einer Altforderung des Gesellschafters liegt sowohl dann vor, wenn erst die geschuldete Bareinlage eingezahlt und sodann zur Tilgung der Gesellschafterforderung zurückgezahlt wird, […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gegenstand der Sacheinlage
BGH, Urteil vom 3. November 2015 – II ZR 13/14
GmbHG § 55 a) Dem Inferenten steht ohne Vereinbarung einer Befristung oder Bedingung ein Lösungsrecht von dem Übernahmevertrag nach den Grundsätzen über den Wegfall der GeschäftsgrundlageBitte wählen Sie ein Schlagwort:GeschäftsgrundlageWegfall der Geschäftsgrundlage zu, wenn der angemessene […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Juni 2004 – II ZR 121/02
§ 5 Abs 4 GmbHG, § 56 GmbHG, § 27 Abs 2 AktG 1. Sacheinlagen können im GmbH-Recht – nicht anders als im Aktienrecht (vgl. § 27 Abs. 2 AktG) – nur Vermögensgegenstände sein, deren wirtschaftlicher Wert […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. Mai 2000 – II ZR 359/98
AktG §§ 27, 203, 205 a) Die Ausgabe von Belegschaftsaktien dient regelmäßig dem Ziel, die Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen zu festigen. Die Verfolgung dieses Zwecks liegt im Interesse der GesellschaftBitte wählen Sie ein […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 17. Februar 1997 – II ZR 259/96
GmbH: Beschwerdewert bei Verurteilung zur Zustimmung zu Satzungsänderung bei Unwirksamkeit bzw Undurchführbarkeit einer Sacheinlagevereinbarung
Ist eine Sacheinlagevereinbarung nach BGB § 138 von Anfang an unwirksam oder entfällt die Verpflichtung zur Sacheinlage nachträglich nach BGB § 275, weil ihre Erbringung unmöglich wird, ist der Gesellschafter von Gesetzes wegen zur Leistung der Stammeinlage in bar verpflichtet. Soll dies durch eine Neufassung des Gründungsvertrages deutlich gemacht werden, so hängt das für die Bemessung der Beschwer nach ZPO § 3 maßgebliche objektive Interesse der anderen Gesellschafter an der Beibehaltung des Gründungsvertrages in seiner ursprünglichen Fassung nicht von dem höheren Wert des als Sacheinlage vorgesehenen Gegenstandes ab.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 02. Mai 1966 – II ZR 219/63
§ 5 Abs 3 GmbHG 1. Die in den Gründungsvertrag aufgenommene Übernahme der Passiven eines Unternehmens wird mit Abschluß des Gründungsvertrages wirksam und hat unmittelbare Wirkung für die GmbH. 2. Das Sacheinlageversprechen ist kein Kauf, […]
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