Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze hat, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (st. Rspr. vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 2018 – VI ZR 378/17, juris).
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gehörsverstoß
BGH, Beschluss vom 1. August 2023 – VI ZR 191/22
Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Schadensersatzprozess.
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Art. 103 Abs. 1 GG dann verletzt ist, wenn der Tatrichter Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift
zu Unrecht für ausgeschlossen erachtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 3. März 2015 – VI ZR 490/13, NJW-RR 2015, 1278 Rn. 7 mwN).
BGH, Beschluss vom 11. Juli 2023 – VI ZR 256/22
Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Schadensersatzprozess.
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat. Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingegangen ist, sofern er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert gewesen ist (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 11. Mai 2021 – VI ZR 1206/20, VersR 2022, 267 Rn. 13 mwN).
Eintrag lesen