§ 53 Abs 2 GmbHG, § 133 HGB Ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Geschäftsführers ist jeder Umstand, der ein Verbleiben des Abzuberufenden in seiner Organstellung für die Gesellschaft unzumutbar macht. Dabei sind die […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für gemeinsame und gleichrangige Behandlung und Abstimmung
OLG München, Urteil vom 08.10.1993 – 23 U 3365/93
Formunwirksamkeit eines Vergleichs zwischen zwei GmbH-Gesellschaftern über die Übertragung eines Geschäftsanteils
Zulässigkeit von wechselseitigen Einziehungsverfahren bei Zwei-Mann-Gesellschaft
1. Zur Frage der Formunwirksamkeit eines Vergleiches zwischen zwei Gesellschaftern einer GmbH, der die Verpflichtung zur Übertragung eines Geschäftsanteils auf den anderen Gesellschafter vorsieht.
2. Betreiben bei einer Zwei-Mann-GmbH beide Gesellschafter gegenseitig die Einziehung des Gesellschaftsanteils wegen jeweils gesellschaftswidrigem Verhalten des anderen Teils, ist das Einziehungsverfahren jedenfalls dann unzulässig, wenn bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung die gegenseitigen Anträge nicht einheitlich behandelt und besprochen werden.
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