AktG § 78Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 78 Abs. 1 S. 1, § 246 Abs. 2 S. 2, § 268 Abs. 2 S. 1 Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Zwischenurteil des […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Genehmigung
BGH, Beschluss vom 28. November 2014 – BLw 2/14
GrdstVG § 9 a) Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG darf die Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks versagt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Veräußerung eine ungesunde Verteilung […]
Eintrag lesenOLG Bremen, Beschluss vom 10.10.2014 – 2 Sch 2/14
ZPO §§ 1025 ff.; 1059; BGB §§ 134, 138, 195, 199; DRiG §§ 39, 40 1. Ein Aufhebungsgrund liegt nicht vor, weil – mangels Nebentätigkeitsgenehmigung – ein gesetzlich ausgeschlossener Richter an dem Schiedsverfahren teilgenommen habe […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. September 2013 – II ZR 68/11
§ 705 BGB, § 709 Abs 1 BGB, § 709 Abs 2 BGB, § 730 Abs 2 BGB, § 735 BGB, § 146 Abs 1 S 1 HGB a) Ein Vollmachtsmangel, der zu einem klageabweisenden […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 – II ZB 1/11
AktG § 112Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 112 a) Die Aktiengesellschaft wird in einem prozess mit einem Vorstandsmitglied auch nach dessen Ausscheiden gemäß § 112 AktG durch ihren Aufsichtsrat als Organ vertreten (BGH, Urteil […]
Eintrag lesenOLG Nürnberg, Beschluss vom 04.10.2012 – 15 W 1623/12
BGB §§ 705 ff., 1643, 1821 1. Bis zur Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts waren Zuordnungssubjekt des Gesellschaftsvermögens die Gesellschafter in gesamthänderischer Verbundenheit […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 03.12.2008 – 7 U 3315/08
§ 119 Abs 1 HGB a) Verstößt der Geschäftsführer einer Kommanditgesellschaft gegen eine Regelung im Gesellschaftsvertrag, wonach bestimmte Geschäftsführungsmaßnahmen der vorherigen Einwilligung der Gesellschafterversammlung bedürfen, so kann regelmäßig sein satzungswidriges Handeln von den Gesellschaftern nachträglich […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 2. April 2007 – II ZR 325/05
Aktiengesellschaft I Genehmigung eines Beratungsvertrages zwischen der AG und einer Anwalts-GbR, deren Gesellschafter ein Aufsichtsratsmitglied ist I Beschlussfähigkeit bei Ausschluss des Stimmrechts eines von 3 Aufsichtsratsmitgliedern; Ablehnung eines Beweisantrags mangels Angabe relevanter Begleitumstände
1. Der Ausschluss des Stimmrechts eines von drei Aufsichtsratsmitgliedern im Einzelfall entsprechend § 34 BGB führt nicht zur Beschlussunfähigkeit des Organs gem. § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG, sondern nur dazu, dass das betreffende Aufsichtsratsmitglied sich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten hat.
2. Ein Beratungsvertrag zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Anwalts-GbR, der ein Aufsichtsratsmitglied angehört, fällt in den Anwendungsbereich der §§ 113, 114 AktG, wenn dem Aufsichtsratsmitglied nicht nur ganz geringfügige Zuwendungen für die Beratungstätigkeit zufließen.
3. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung, welche „die anwaltliche Beratung in sämtlichen Angelegenheiten der Gesellschaft“ gegen ein Stundenhonorar umfasst, ist mangels Abgrenzung gegenüber der – auch den Einsatz individueller Fachkenntnisse einschließenden – Organtätigkeit des Aufsichtsratsmitglieds einer Zustimmung durch den Aufsichtsrat gemäß § 114 Abs. 1 AktG nicht zugänglich (vgl. BGH, 20. November 2006, II ZR 279/05, ZIP 2007, 22).
4. Ein Beweisantritt für eine bestimmte rechtserhebliche Tatsache bedarf nicht der Angabe zusätzlicher, erst für die Beweiswürdigung relevanter Begleitumstände (z.B. „wo, wann, gegenüber wem“.
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 21.02.2000 – 7 W 2013/98
Übereinstimmende Erledigungserklärung: Zustimmung des streitgenössischen Nebenintervenienten
Bei übereinstimmender Erledigungserklärung der (Haupt-)Parteien ist eine Zustimmung des streitgenössischen Nebenintervenienten nicht erforderlich.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. März 1998 – II ZR 366/96
§ 11 Abs 2 GmbHG, § 414 BGB, § 415 BGB a) Der Zusammenschluss zweier oder mehrerer Personen zum Zwecke der Gründung einer GmbH ist die Vorgründungsgesellschaft, wenn diese Personen bereits vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages […]
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