GmbHG §§ 38, 47, 48 1. Bei einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gem. § 5a GmbHG führt ein Verstoß im Abstimmungsverfahren, etwa bei einer Abstimmung, obwohl die Beschlussfähigkeit nach der Satzung nicht gegeben ist, nur zur […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gerichtlicher Rechtsschutz bei Abberufung des Geschäftsführers
OLG Frankfurt, Urteil vom 18.09.1998 – 5 W 22/98
Abberufung eines GmbH-Gesellschaftergeschäftsführers I Erwirkung einer einstweiligen Verfügung durch die Mitgesellschafter
Den die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers betreibenden Gesellschaftern ist es in dringenden Fällen aus eigenem Recht gestattet, eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt zu erwirken, dem Geschäftsführer bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Gesellschafterversammlung über die Abberufung beschließen kann, die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft zu verbieten.
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