Handelt es sich bei der einstweiligen Verfügung um eine Urteilsverfügung, beginnt die Vollziehungsfrist mit der Verkündung des Urteils
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gerichtsvollzieher
Thüringer OLG, Beschluss vom 19.01.2011 – 2 W 17/11
ZPO §§ 172, 189 Ist im Rubrum einer Beschlussverfügung die Vertretung des Antragsgegners durch einen Rechtsanwalt angegeben, so hat die Zustellung im Rahmen der Vollziehung der einstweiligen Verfügung grundsätzlich an diesen zu erfolgen. Findet sich […]
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