Die Gesellschafter einer GmbH bestimmen über die Angelegenheiten der Gesellschaft. Sie fassen Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zuvor müssen alle Gesellschafter die Gelegenheit erhalten, an der gesellschaftsinternen Willensbildung mitzuwirken. Die Gesellschafterversammlung verlangt ein […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Geschäftsanteil
Rechtssprechung Grundlagen und Überblick im GmbH-Recht
GmbH Recht I Hochspezialisierte Rechtsanwälte beraten und betreuen Sie in allen Fragen zum GmbH-Recht, zum Beispiel: Errichtung der GmbH Gesellschaftsvertrag Anmeldung Handelsregister Gründung vereinfachtes Verfahren Haftung bei Gründung GmbH Mantelverwendung Vorratsgesellschaften Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Kapitalaufbringung bei […]
Eintrag lesenBesonderheiten bei der Zwei-Personen-GmbH
Die Zwei-Personen-Gesellschaft mit zwei aktiv in der Geschäftsführung tätigen und gleich hoch beteiligten Gesellschaftergeschäftsführern in einer GmbH ist ein weit verbreiteter Typus einer personalistischen Verbandsstruktur. Derzeit werden ca. 300.000 Zweipersonen-GmbHs gezählt. Etwa 150.000 dieser GmbHs weisen […]
Eintrag lesenGmbH-Recht l Gesellschafterstreit I Ausschluss I Auseinandersetzung I Abberufung
Viele auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätigen Rechtsanwälte sind ausschließlich oder überwiegend außergerichtlich beratend tätig und führen praktisch keine gesellschaftsrechtlichen Prozesse oder allenfalls als Nebenaufgabe. Anderen zivilrechtlich ausgerichteten Prozessanwälten ist dagegen die komplexe Materie des […]
Eintrag lesenGmbH Recht l Geschäftsanteil
In § 14 bis § 18 GmbHG sind der Geschäftsanteil einer GmbH sowie die damit angesprochenen Fragen der Mitgliedschaft in der GmbH geregelt. Im Einzelnen: Geschäftsanteil Entstehen und Erlöschen des Geschäftsanteils Maßstab für Inhalt und […]
Eintrag lesenUmwandlung eG in GmbH
Genossenschaftsmitglieder, Aufsichtsräte und Vorstände von Genossenschaften denken regelmäßig über eine Umwandlung der Genossenschaft in eine andere Gesellschaftsform nach, um am Vermögenszuwachs des Unternehmens der Genossenschaft nachhaltig teilhaben zu können. Eine formwechselnde Umwandlung einer Genossenschaft in […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 4. August 2020 – II ZR 171/19
§ 34 GmbHG
Der Gesellschafter einer GmbH kann, obwohl er seine bereits fällig gestellte Einlage noch nicht vollständig erbracht hat, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, ohne dass zugleich mit dem Ausschluss ein Beschluss über die Verwertung seines Geschäftsanteils gefasst werden muss.
Eintrag lesenBFH, Urteil vom 18. November 2014 – IX R 49/13
Übertragung eines GmbH-Anteils unter Vorbehaltsnießbrauch
1. Zahlungen für die Ablösung eines (Vorbehalts-)Nießbrauchs an einer Beteiligung i.S. von § 17 EStG stellen im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte nach § 17 EStG nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung dar.
2. Eine unentgeltliche Übertragung nach § 17 Abs. 2 Satz 5 EStG liegt auch bei der Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft unter Vorbehaltsnießbrauch vor.
Eintrag lesenLG Potsdam, Urteil vom 15.01.2014 – 52 O 21/13
Landwirtschaftliche Genossenschaften mit geringer Mitgliederzahl und hohem Eigenkapital
Verwässerung der Genossenschaftsanteile der Altmitglieder durch Neuaufnahmen und Zeichnung neuer Anteile
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 – II ZR 21/12
1. Die Teilung eines Geschäftsanteils ist weiterhin durch Veräußerung mit Zustimmung der Gesellschafter möglich, soweit der Gesellschaftsvertrag keine gegenteilige Regelung enthält. Zur Bestimmtheit der Teilung genügt es in diesem Fall, wenn in der Zustimmungserklärung auf die Teilungserklärung im Veräußerungs- oder Abtretungsvertrag Bezug genommen wird, in der der geteilte Geschäftsanteil, die neuen Geschäftsanteile und ihre Nennbeträge bestimmt sind.
2. Der Geschäftsführer ist zu einer Korrektur einer unrichtigen, vom Notar nach § 40 Abs. 2 Satz 1 GmbHG eingereichten Gesellschafterliste befugt.
3. Der Geschäftsführer muss dem Betroffenen vor der Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Wenn der Betroffene der Korrektur widerspricht, ändert das nichts an der Berechtigung des Geschäftsführers, bei Fehlern für eine Berichtigung der Gesellschafterliste zu sorgen, solange nicht der Betroffene im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erreicht, dass dem Geschäftsführer die Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste untersagt wird.
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