§ 169 Abs 1 HGB, § 161 Abs 2 HGB, § 116 Abs 1 HGB, § 131 HGB, § 118 HGB, § 164 HGB, § 305c BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gesellschafterbeschluss nach § 46 Nr. 8 GmbHG
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.05.2011 – I-14 U 36/11
GmbHG §§ 35, 43, 46 1. Eine GmbH ist prozessual wirksam vertreten, wenn ein Mitgesellschafter und einzelvertretungsberechtigter Mitgeschäftsführer einer Zwei-Mann-GmbH die Gesellschaft bei einer Klage vertritt, mit welcher der andere (Mit-)Gesellschafter und (Mit-)Geschäftsführer zugunsten der GmbH […]
Eintrag lesenKG, Urteil vom 24.02.2011 – 19 U 83/10
GmbHG §§ 43, 46 Nr. 8, ZPO §§ 240, 287; InsO § 21; BGB §§ 133, 157, 611 1. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH haftet der Kommanditgesellschaft unabhängig vom Bestehen eines Dienstverhältnisses zumindest dann allein aufgrund der drittschützenden Wirkung seiner […]
Eintrag lesenOLG Oldenburg, Urteil vom 21.01.2010 – 1 U 18/09
GmbH I Vertretung der Gesellschaft in einem Prozess mit einem – ehemaligen – Geschäftsführer
1. Wird eine Klage eines Geschäftsführers oder ehemaligen Geschäftsführers, die das Anstellungsverhältnis zur GmbH betrifft, nicht gegen die durch die Gesellschafter oder das sonst zuständige Organ vertretene GmbH, sondern gegen die GmbH, vertreten durch den bzw. die (neuen) Geschäftsführer gerichtet, ist die Klage wegen nicht ordnungsgemäßer Vertretung der beklagten GmbH unzulässig. Ein solcher Mangel kann nicht durch eine Rubrumsberichtigung beseitigt werden, sondern dazu bedarf es der Übernahme der Prozessführung durch das zuständige Organ der GmbH und dessen Genehmigung der bisherigen Prozessführung.
2. Eine Änderung der Vertretung der beklagten GmbH, die der klagende Geschäftsführer zum Zweck der Beseitigung des Mangels durch erneute Zustellung seiner Klage an die durch das zuständige Organ vertretene GmbH herbeizuführen versucht, ist in der Berufungsinstanz nur nach den hier geltenden Grundsätzen der Parteiänderung zulässig, insbesondere § 533 ZPO ist dabei zu beachten.
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 25. November 2009 – 8 U 61/09
GmbH-Geschäftsführer I Frist für die klageweise Geltendmachung der Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses I Abmahnung vor fristloser Kündigung des Anstellungsvertrags
1. Auch wenn § 246 Abs. 1 AktG im Rahmen des GmbH-Gesetzes weder direkt noch analog anwendbar ist, muss die Klage auf Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses mit aller dem klagenden Gesellschafter zumutbaren Beschleunigung erhoben werden, wobei die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG – von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen – Leitbildfunktion hat. Wird diese Frist überschritten, kommt es darauf an, ob zwingende Umstände den Gesellschafter an einer früheren klageweisen Geltendmachung des Anfechtungsgrundes gehindert haben (Anschluss BGH, 18. April 2005, II ZR 151/03, NZG 2005, 551 und BGH, 14. Mai 1990, II ZR 126/89, NJW 1990, 2625).
2. Der Dienstvertrag des Geschäftsführers kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (Rn.29) . Dem Ausspruch der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführervertrages – demzufolge auch der Beschlussfassung über die Erklärung der Kündigung – muss keine Abmahnung vorangehen (Anschluss BGH, 10. September 2001, II ZR 14/00, NJW-RR 2002, 173).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 – II ZR 222/08
§ 30 GmbHG, § 43 Abs 1 GmbHG, § 43 Abs 2 GmbHG, § 64 GmbHG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 397 BGB a) Eine Verfügung eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH über das Vermögen […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 23. April 2009 – 23 U 4199/08
GmbH I Stimmrechtsausschluss bei Bestellung eines besonderen Vertreters I Kündigung eines Geschäftsführers wegen Verstoßes gegen die
Kompetenzordnung
Von der Beschlussfassung über die Bestellung eines besonderen Vertreters ist der Gesellschafter, der zum Vertreter bestellt werden soll, grundsätzlich nicht nach § 47 Abs. 4 GmbHG ausgeschlossen.
Bei einem Geschäftsführer, der unter Verstoß gegen die Kompetenzordnung der Gesellschaft an dem Abschluss eines Kreditvertrages im Rahmen einer Umschuldungsmaßnahme mitwirkt, ist ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben.
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Urteil vom 11.03.2009 – 14 U 7/08
§ 115 HGB, § 125 HGB, § 126 HGB, § 164 HGB 1. Der Komplementär ist grundsätzlich befugt, namens der Gesellschaft Klage gegen einen Mitkomplementär auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Geschäftsführerpflichten zu erheben. Da […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Oktober 2008 – II ZR 107/07
BGB § 174; GmbHG §§ 38, 46, 48; HGB §§ 54, 164 Der vom Komplementär der Alleingesellschafterin einer GmbH Bevollmächtigte kann die Abberufung des GeschäftsführersBitte wählen Sie ein Schlagwort:AbberufungAbberufung des Geschäftsführers und die Kündigung von […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Oktober 2008 – II ZR 112/07
GmbHG §§ 16, 46; AktG §§ 241, 249 a) Die Anfechtungsbefugnis steht nur dem nach § 16 Abs. 1 GmbHG zu bestimmenden rechtlichen, nicht auch dem wirtschaftlichen Gesellschafter oder dem Treugeber zu (BGHZ 24, 119, […]
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