GmbHG §§ 30 ff.; InsO §§ 39, 135 a) Die von Rechtsprechung und Schrifttum zum Eigenkapitalersatzrecht entwickelten Grundsätze können für die Auslegung des § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO grundsätzlich herangezogen werden. Durch § […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gesellschafterdarlehen
BGH, Beschluss vom 15. November 2011 – II ZR 6/11
GmbHG § 30; InsO §§ 39, 135 Der Darlehensrückzahlungsanspruch eines ausgeschiedenen Gesellschafters ist im Insolvenzverfahren allenfalls dann als nachrangig zu behandeln, wenn er im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag ausgeschieden ist.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Februar 2011 – IX ZR 131/10
InsO § 39 Es steht der Anwendbarkeit von § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO nicht entgegen, dass es sich bei den Darlehensgebern nicht um Gesellschafter handelt. Auch wenn Rechtshandlungen Dritter in der Vorschrift nicht ausdrücklich […]
Eintrag lesenOLG Frankfurt a. M., Urteil vom 12.10.2010 – 5 U 189/09
GmbHG §§ 34 III, 30 I; AktG § 241Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 241 1. Ein rechtmäßiger Beschluss über die Einziehung eines Geschäftsanteils ist auch ohne Festsetzung einer Abfindung sofort mit Bekanntgabe des Beschlusses […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Juli 1981 – II ZR 256/79
Kapitalersetzende Gesellschafterleistung, Bürgschaft als Kapitalersatz, Leistungen der Gesellschaft auf verbürgtes Darlehen als verbotene Kapitalrückgewähr
1. Die Bürgschaft eines Gesellschafters kann eine kapitalersetzende Leistung sein, wenn sie für einen Bankkredit der Gesellschaft in einer Lage übernommen oder aufrechterhalten wird, in der die Gesellschaft Kredit zu marktüblichen Bedingungen sonst nicht mehr hätte erhalten können.
2. Auf eine solche Bürgschaft sind GmbHG § 30, GmbHG § 31 auch zu Lasten eines ausgeschiedenen Gesellschafters anzuwenden, wenn der Tatbestand, aus dem sich für den Fall einer Inanspruchnahme des Bürgen ein Rückgriffsanspruch gegen die Gesellschaft ergeben könnte, noch im Zusammenhang mit dessen Gesellschafterstellung begründet worden ist.
3. Zahlt die Gesellschaft den so verbürgten Kredit zurück, bevor ihr Stammkapital wieder durch Eigenmittel gedeckt ist, so muß ihr der dadurch von seiner Bürgschaft frei gewordene frühere Gesellschafter das Geleistete erstatten.
4. Zur Frage, wann die Stundung von Kaufpreisforderungen aus Warenlieferungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft als Kapitalersatz zu betrachten sein kann.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. März 1980 – II ZR 213/77
§ 30 GmbHG, § 31 GmbHG, § 161 HGB, § 43 GmbHG, § 328 BGB a) In einer GmbH können Gesellschafterdarlehen und ähnliche Leistungen auch dann als Ersatz für Eigenkapital zu betrachten sein, wenn die Gesellschaft bei ihrer Hergabe […]
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