GmbHG §§ 46, 47 Eine actio pro socio kommt bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nur subsidiär gegenüber den vom Gesetz bereitgestellten Rechtsinstrumenten in Betracht. Der Gesellschafter muss erst die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und über die […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gesellschafterklage
OLG Braunschweig, Urteil vom 09.09.2009 – 3 U 41/09
Abberufung eines GmbH-Gesellschaftergeschäftsführers I Unterbrechung des gerichtlichen Feststellungsverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens I Durchsetzung eines Tätigkeitsverbots durch einen Gesellschafter im Wege der actio pro socio
1. Das Gerichtsverfahren über die Abberufung des einen und Einsetzung eines anderen Geschäftsführers einer GmbH betrifft eine organisationsrechtliche Streitigkeit. Dies ist im Hinblick auf das Gesellschaftsvermögen neutral und betrifft deshalb nicht die Insolvenzmasse (Anschluss OLG München, 8. Juni 1994, 7 U 6514/93, ZIP 1994, 1021). Folglich wird das Verfahren durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nicht nach § 240 ZPO unterbrochen.
2. Der Anspruch gegen den – abberufenen – Geschäftsführer, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit des Abberufungsbeschlusses die weitere Geschäftsführertätigkeit zu unterlassen, steht grundsätzlich nur der Gesellschaft und nicht dem einzelnen Gesellschafter zu. Stellt sich allerdings die Gesellschaft in einer kritischen Situation als handlungsunfähig oder -unwillig dar, kann ein Gesellschafter unter dem Gesichtspunkt der actio pro socio in Prozessstandschaft für die Gesellschaft den Geschäftsführer direkt in Anspruch nehmen (Anschluss OLG Frankfurt, 18. September 1998, 5 W 22/98, GmbHR 1998, 1126).
Eintrag lesenOLG Bremen, Urteil vom 14.08.2009 – 2 U 140/08
HGB §§ 125, 161, 170; AktG § 112 1. Grundsätzlich wird die Kommanditgesellschaft gemäß §§ 125 Abs. 1, 161 Abs. 1, 170 HGB ausschließlich von ihrem Komplementär vertreten. Eine solche Vertretung durch den Komplementär (hier eine GmbH) […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 27. April 2009 – II ZR 167/07
GmbH I Anfechtbarkeit eines Vorratsbeschlusses über die Ausschließung eines Gesellschafters von der Informationserteilung für die Zeit der Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen I Stimmrechtsausschluss des an einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers beteiligten Gesellschafters bei der Abstimmung über die Geschäftsführerabberufung
1. Gegen einen Vorratsbeschluss, mit dem einem Gesellschafter über ein konkretes Informationsbegehren hinaus Einsicht oder Auskunft für eine bestimmte Zeit, unter bestimmten Umständen oder in bestimmte Unterlagen verweigert wird, ist die Anfechtungsklage zulässig.
2. Soll ein Geschäftsführer aus wichtigem Grund wegen einer Pflichtverletzung abberufen werden, ist ein Gesellschafter, der die Pflichtverletzung gemeinsam mit dem Geschäftsführer begangen hat, von der Abstimmung ausgeschlossen.
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2008 – I-15 U 64/07
1. Nach der ständigen Rechtsprechung führt die Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts grundsätzlich dazu, dass die Gesellschafter die ihr gegen die gesamte Hand (und gegen die Mitgesellschafter) zustehenden […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 – II ZR 67/07
Haftung des Gesellschafters wegen unterlassener Herbeiführung des gebotenen Gesellschafterbeschlusses I Erforderlichkeit der Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens bei Vorliegen eines Privatgutachtens
1. Ein Gesellschafter, der sich bei seinem geschäftsführenden Handeln über die in der Gesellschaft intern zu beachtende Kompetenzordnung hinwegsetzt, haftet für die Schäden, die durch die schuldhafte Missachtung dieser internen Bindungen entstehen.
2. Das Gericht darf sich ohne Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens gemäß § 286 ZPO nur dann der Bewertung eines – qualifizierten Parteivortrag darstellenden – Privatgutachtens, gegen das der Gegner Einwendungen erhoben hat, anschließen, wenn es eigene Sachkunde besitzt und darlegt, dass es deswegen in der Lage ist, die streitigen Fragen abschließend zu beurteilen.
Eintrag lesenOLG Zweibrücken, Urteil vom 09.05.2006 – 4 U 338/05
§ 241 Nr 1 AktG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 49 Abs 1 GmbHG, § 50 Abs 3 GmbHG, § 935 ZPO, § 940 ZPO Wird die Gesellschafterversammlung durch eine nicht […]
Eintrag lesenThüringer OLG, Urteil vom 26.04.2006 – 6 U 1102/05
BGB §§ 705, 730, 736 ff.; HGB § 128 1. Die Nutzungsüberlassung von im Eigentum eines Gesellschafters stehenden oder von ihm bei Dritten gepachteten Grundstücken an die Gesellschaft hat als Einbringung quoad usum mietähnlichen Charakter, Rechtsgrundlage […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 24. April 2006 – II ZB 16/05
AktG §§ 309, 317; ZPO § 66 a) In dem von einem Aktionär der abhängigen Gesellschaft gegen das herrschende Unternehmen und dessen Geschäftsleitung geführten Rechtsstreit auf Ersatz des – über den Reflexschaden hinausgehenden – unmittelbaren […]
Eintrag lesenOLG Hamburg, Urteil vom 09.08.2005 – 11 U 203/04
HGB §§ 105, 242, 243; AktG § 256Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 256 1. Die Feststellung eines Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung stellen unterschiedliche Beschlussgegenstände dar. Daraus folgt jedoch nicht zwingend, dass zunächst der Jahresabschluss […]
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