1. Zum Vorrang der Bescheidung einer Anmeldung gegenüber der Durchführung eines Amtslöschungsverfahrens, wenn in beiden Fällen die Löschung eines im Registerblatt eingetragenen Geschäftsführers erreicht werden kann.
2. Zur Bedeutung der Gesellschafterliste nach § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG.
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