Klagen im Zusammenhang mit der Abberufung von Geschäftsführern und der Beendigung des Anstellungsvertrages … Verhältnis von Organstellung und AnstellungsvertragBitte wählen Sie ein Schlagwort:AnstellungsvertragVerhältnis von Organstellung und Anstellungsvertrag … Trennungstheorie … Trennungsgrundsatz … 1. Möglichkeiten der […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für gesellschaftsfeindliche Einstellung
OLG Naumburg, Urteil vom 25.01.1996 – 2 U 31/95
Beschlußfassung in einer Zweipersonengesellschaft über die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers I Anfechtbarkeit des Beschlusses wegen eines Verfahrensverstoßes I Hinzuziehung eines Beistandes zur Gesellschafterversammlung
1. Voraussetzung einer Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers nach GmbHG § 38 Abs 1 in einer GmbH mit zwei zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschaftern ist gemäß GmbHG § 47 Abs 1 ein mehrheitlich gefaßter Gesellschafterbeschluß. Dabei ist der abzuberufende Gesellschafter-Geschäftsführer nur dann von der Stimmrechtsausübung ausgeschlossen, wenn ein wichtiger Grund für seine Abberufung geltend gemacht wird.
2. Ein Verfahrensverstoß führt nur dann zur Anfechtbarkeit des Mehrheitsbeschlusses, wenn er für die Beschlußfassung kausal geworden ist und zudem seine Relevanz feststeht.
3. Der von der Abberufung betroffene Gesellschafter darf dann, wenn die Teilnahme eines Beistandes an der Gesellschafterversammlung weder durch Gesellschaftsvertrag noch durch Beschluß zugelassen ist, einen Beistand nur dann zur Versammlung hinzuziehen, wenn eine besonders schwerwiegende Entscheidung zu treffen ist und der betroffene Gesellschafter selbst nicht über die notwendige Sachkunde verfügt.
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