HGB §§ 171, 172; BGB § 488 a) Wird an einen Kommanditisten auf der Grundlage einer Ermächtigung im GesellschaftsvertragBitte wählen Sie ein Schlagwort:ErmächtigungErmächtigung im GesellschaftsvertragGesellschaftsvertrag eine Auszahlung geleistet, obwohl sein Kapitalanteil durch Verlust unter den […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gesellschaftsgläubiger
BGH, Urteil vom 9. Februar 2009 – II ZR 292/07
Sanitary
1. Eine Existenzvernichtungshaftung des GmbH-Gesellschafters aus § 826 BGB für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen (vgl. BGH, 16. Juli 2007, II ZR 3/04, BGHZ 173, 246 – TRIHOTEL) kommt auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft (§§ 69 ff. GmbHG) in Betracht.
2. Der für die Existenzvernichtungshaftung nach § 826 BGB bei der werbenden Gesellschaft anerkannte Grundsatz eines verselbstständigten Vermögensinteresses gilt erst recht für eine Gesellschaft in Liquidation, für die § 73 Abs. 1 und 2 GmbHG den Erhalt des Gesellschaftsvermögens im Interesse der Gläubiger in besonderer Weise hervorhebt. Der Liquidationsgesellschaft kann daher ein eigener (Innenhaftungs-)Anspruch aus § 826 BGB gegen den Gesellschafter schon dann zustehen, wenn dieser unter Verstoß gegen § 73 Abs. 1 GmbHG in sittenwidriger Weise das im Interesse der Gesellschaftsgläubiger zweckgebundene Gesellschaftsvermögen schädigt, ohne dass zugleich die speziellen „Zusatzkriterien“ einer Insolvenzverursachung oder -vertiefung erfüllt sind.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 – VII ZB 142/05
§ 836 ZPO Die gem. § 836 Abs. 3 ZPO herauszugebenden Urkunden sind auf Antrag des Gläubigers in der Regel bereits in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufzunehmen. Der Schuldner ist aufgrund der Pfändung und Überweisung einer Forderung […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 7. April 2003 – II ZR 193/02
GmbH I Unterlassene Beaufsichtigung des einzigen Mitgesellschafters keine haftungsbegründende Pflichtverletzung bezüglich Scheckunterschlagung Tragweite eines Entlastungs- und Generalbereinigungsbeschlusses
1. Die von dem Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH im Einverständnis mit seinem einzigen Mitgesellschafter unterlassene Beaufsichtigung dieses Gesellschafters, der von Kunden der GmbH empfangene Schecks veruntreut, stellt keine Pflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG dar.
2. Zur Tragweite eines Entlastungs- oder Generalbereinigungsbeschlusses im Hinblick auf ein Aufsichtsversäumnis des Geschäftsführers gegenüber dem Mehrheitsgesellschafter.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. November 1999 – IX ZR 420/97
Die Pfändung und Überweisung ist wirksam geworden mit der Zustellung des entsprechenden Beschlusses an die Geschäftsführer als Drittschuldner (§§ 829 Abs. 3, 835 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Wenn die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an die GmbH versäumt […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. Februar 1990 – II ZR 268/88
HGB § 161; GmbHG §§ 30, 31, 43; BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823 a) Wird dem Kommanditisten einer GmbH & Co KG deren Vermögen in einem Umfange ausgezahlt, dass dadurch mittelbar […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. März 1986 – II ZR 114/85
§ 11 Abs. 2 GmbHG Verletzt der Geschäftsführer seine der werdenden GmbH gegenüber bestehenden Pflichten, so haftet er dieser selbst aus § 43 GmbHG. a) Ein Verstoß gegen das Rückzahlungsverbot im Sinne von GmbHG § […]
Eintrag lesen