1. Das für das Vorliegen einer Gesellschaft konstitutive Element ist das Vorliegen eines gemeinsamen Zwecks. Im Gegensatz zu schuldrechtlichen Austauschverträgen ist die gesellschaftliche Zusammenarbeit geprägt von einem gemeinsamen Ziel der Zusammenarbeit. In schuldrechtlichen Austauschverträgen überwiegen […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gesellschaftszweck
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2014 – I-16 U 149/13, 16 U 149/13
BGB §§ 133, 157, 737, 738 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind auf den Beitritt zu einer Publikumsgesellschaft die Regeln über die fehlerhafte GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:fehlerhafte GesellschaftGesellschaft anwendbar mit der Folge, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. November 2013 – II ZR 150/12
BGB §§ 242 Cd, 705; HGB §§ 128, 129 Dem von einer Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts erhobenen Zahlungsbegehren kann der in Anspruch genommene Schuldner ausnahmsweise einen ihm gegen die Gesellschafter […]
Eintrag lesenBGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2013 – II ZR 245/11, II ZR 246/11, II ZR 247/11, II ZR 278/12, II ZR 279/12
ZPO § 50; BGB § 134; RDG Eine Gesellschaft ist nicht parteifähig, wenn ihr Gesellschaftsvertrag unwirksam ist; dies ist der Fall, wenn der Gesellschaftszweck gegen § 3 und § 2 Abs. 2 Satz 1 Fall […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 21.03.2013 – 23 U 3344/12
GmbHG §§ 42, 46; InsO §§ 15a, 17, 18; BGB §§ 249 ff.; HGB §§ 131, 145 ff., 161 ff. 1. Lediglich anfechtbare Beschlüsse gibt es bei Gesellschafterversammlungen von Personenhandelsgesellschaften grundsätzlich nicht, auch ist die […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 5. Februar 2013 – II ZR 136/11
Kapitalanlage in einer Publikumsgesellschaft I Auskunftsanspruch eines Anlegers hinsichtlich unmittelbar und mittelbar beteiligter anderer Anleger I Einwand des Rechtsmissbrauchs und des Schikaneverbots
1. Ein Anleger, der unmittelbar an einer Publikumsgesellschaft (hier: in der Form einer GmbH & Co. KG) beteiligt ist, hat gegen die Gesellschaft und die geschäftsführende Gesellschafterin einen Anspruch darauf, dass ihm neben den Namen und den Anschriften der (anderen) unmittelbar beteiligten Anleger auch die Namen und die Anschriften der mittelbar über einen Treuhänder beteiligten Anleger mitgeteilt werden, wenn die mittelbar beteiligten Anleger nach den vertraglichen Bestimmungen, insbesondere der Verzahnung des Gesellschafts- und des Treuhandvertrages, im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft die einem unmittelbaren Gesellschafter entsprechende Rechtsstellung erlangt haben.
2. Das Auskunftsbegehren des Gesellschafters ist nur durch das Verbot unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB begrenzt.
Eintrag lesenThüringer OLG, Urteil vom 23.01.2013 – 7 U 336/12
GmbHG §§ 31, 32a, 32b, 53 1. Tilgt ein in einer Krise befindlicher Hauptschuldner eine Hauptschuld, so wird ein Bürge, der zugleich beherrschender unmittelbarer oder mittelbarer (BGH NJW 2006, 1283 ff.; 1991, 357 f.; OLG […]
Eintrag lesenOLG Bremen, Beschluss vom 04.01.2013 – 4 W 5/12
BGB §§ 705 ff. 1. Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stehen die persönlichen Beziehungen derart im Vordergrund, dass sie auch das die Gemeinschaft betreffende vermögensmäßige Handeln der Partner bestimmen und daher nicht nur in persönlicher, sondern […]
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 30. März 1999 – 22 U 143/98
Zwei-Mann-GmbH I Nichtigkeitsklage gegen nicht festgestellten Beschluß I Vertretung im Prozeß um organschaftliche Stellung I Abberufung wegen Zerstörung der Vertrauensgrundlage I Subsidiarität der Auflösung I Gesellschafterausschluß
1. Auch wenn in der Gesellschafterversammlung das Abstimmungsergebnis eines Beschlusses nicht förmlich festgestellt worden ist, ist die Erhebung einer kassatorischen Nichtigkeitsklage zulässig.
2. Betrifft der Beschluß die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, der im Falle des Obsiegens als Organ anzusehen ist. Bleibt von mehreren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern nur einer übrig, ist er zur Einzelvertretung berechtigt.
3. Kündigt ein Geschäftsführer an, zukünftig nicht mehr den Gesellschaftszweck zu verfolgen, kann er wegen der Zerstörung der Vertrauensgrundlage aus wichtigem Grund abberufen werden. Dies gilt selbst dann, wenn er die Erreichung des Gesellschaftszweckes für rechtlich unmöglich hält.
4. Da die Auflösung der Gesellschaft die ultima ratio ist, kann dies auch bei einem tiefgreifenden und unheilbaren Zerwürfnis, das die Fortführung der Gesellschaft unzumutbar macht, nicht verlangt werden, wenn ein Mitgesellschafter die Übernahme der Gesellschaftsanteile gegen eine angemessene Abfindung anbietet.
5. Enthält die Satzung der GmbH keine Regelung über den Ausschluß eines Gesellschafters, erfolgt auch in einer Zwei-Mann-GmbH der Ausschluß im Wege der Ausschlußklage. Zu deren Erhebung ist ein Gesellschafterbeschluß erforderlich.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. März 1990 – XII ZR 98/88
BGB §§ 705, 706, 722, 730 a) Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht zweifelhaft, dass Eheleute in der Rechtsform einer Innengesellschaft einen über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck dadurch verfolgen […]
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