Art. 240 §§ 2, 7 EGBGB; §§ 536, 313 BGB
Im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, kommt grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht.
Gerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gewerbemietvertrag
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.02.2021 – 7 U 109/20
Corona – Unzumutbarkeit der vollständigen Mietzahlung kommt unter dem Gesichtspunkt eines „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ grundsätzlich in Betracht; Vernichtung der Existenz oder schwerwiegende Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Fortkommens für Mietminderung erforderlich
Eintrag lesenLG München I, Endurteil vom 25.01.2021 – 31 O 7743/20
Herabsetzung des Gewerbemietvertrags in der Corona-Pandemie
Eintrag lesenLG München I, Endurteil vom 05.10.2020 – 34 O 6013/20
Halbierung der Gewerbemiete bei behördlich angeordneten Schließung eines Geschäftsraums zur Eindämmung der Coronapandemie
Eintrag lesen