GmbHG §§ 53, 54; AktG § 292 Abs. 1 Nr. 2 Teilgewinnabführungsverträge mit einer GmbH als abführungspflichtiger Gesellschaft unterliegen keinen besonderen Wirksamkeitsanforderungen, wenn sie keine satzungsüberlagernde Wirkung haben. Ob dies auch dann gilt, wenn ein […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gewinnausschüttung
OLG Zweibrücken, Urteil vom 28. Mai 2019 – 5 U 89/18
Anspruch eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers auf Gewinnauszahlung I Treuwidrigkeit einer Verjährungseinrede I Durchsetzung eines durch Beschlussfassung zu begründenden Anspruchs im Wege der Leistungsklage
1. Der Umstand, dass ein Schuldner die Ansprüche eines Gläubigers freiwillig erfüllt, die – gleichgelagerten – Ansprüche eines anderen Gläubigers indes nicht, begründet nicht die Treuwidrigkeit der Berufung auf die Einrede der Verjährung.
2. Allein aus § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG folgt noch kein Anspruch eines Mitgesellschafters auf Gewinnauszahlung. Anspruchsgrundlage ist erst ein Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafter, der auch dann erforderlich ist, wenn die Ausschüttung durch Gesetz oder Satzung vorgeschrieben ist, da erst durch die Beschlussfassung die spezifische Verwendung für das betreffende Geschäftsjahr verbindlich konkretisiert wird.
3. Der durch Beschlussfassung zu begründende Anspruch des Mitgesellschafters auf Gewinnausschüttung kann jedenfalls dann sogleich im Wege der Leistungsklage als Schadenersatzanspruch (§§ 280 Abs. 1 BGB, 29 Abs. 1 GmbHG) wegen Verletzung der gesellschafterlichen Treuepflicht durchgesetzt werden, wenn die Satzung eine Verpflichtung zur positiven Beschlussfassung über die Gewinnverwendung vorschreibt, eine solche Beschlussfassung satzungswidrig unterblieben ist und die Gesellschaft keinen Vortrag hält, der es unter Berücksichtigung eines denkbar weiten Ermessensspielraumes der Gesellschafter bei der Entscheidung über die Gewinnverwendung als plausibel erscheinen lässt, die erwirtschafteten Gewinne anders als durch Auszahlung zu verwenden.
Eintrag lesenBFH, Urteil vom 13. März 2018 – IX R 35/16
Zur steuerlichen Berücksichtigung eines im Rahmen der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen vereinbarten Vorab-Gewinnverteilungsbeschlusses
Erwirbt bei einer GmbH der eine Gesellschafter vom anderen dessen Geschäftsanteil mit dinglicher Wirkung zum Bilanzstichtag und vereinbaren die Gesellschafter zugleich, dass dem ausscheidenden Gesellschafter der laufende Gewinn der Gesellschaft noch bis zum Bilanzstichtag zustehen und nach Aufstellung der nächsten Bilanz an ihn ausgeschüttet werden soll, kann ein zivilrechtlich wirksamer und steuerlich anzuerkennender Gewinnverteilungsbeschluss vorliegen mit der Folge, dass der im Folgejahr von der Gesellschaft an den ausgeschiedenen Gesellschafter ausgeschüttete Betrag diesem als (nachträgliche) Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen ist; damit scheidet eine Zurechnung beim erwerbenden Gesellschafter ebenso aus wie eine nachträgliche Erhöhung des Veräußerungserlöses beim ausgeschiedenen Gesellschafter.
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 01.02.2018 – 6 U 442/17
GmbH I Hinreichende Bezeichnung der Tagesordnungspunkte; Einvernehmen der Gesellschafter mit der Abhaltung der Gesellschafterversammlung; Wirksamkeit eines Ergebnisverwendungsbeschlusses
1. Eine Tagesordnung ist gemäß § 51 GmbhG hinreichend bezeichnet, wenn sie lediglich einen konkreten Verwendungsvorschlag für erzielte Gewinne beinhaltet, da dies eine Beratung und Beschlussfassung zu alternativen Ergebnisverwendungen nicht ausschließt.
2. § 51 Abs. 3 GmbHG verlangt neben der reinen Anwesenheit als ungeschriebene Voraussetzung zusätzlich das Einvernehmen aller Gesellschafter mit der Abhaltung der Versammlung zwecks Herbeiführung einer bestimmten Beschlussfassung, mit der Folge, dass ein Gesellschafter, der der Durchführung der Versammlung oder der Abstimmung über einen Beschlussvorschlag widerspricht, im Sinne des § 51 Abs. 3 GmbHG nicht als anwesend zu betrachten ist.
3. Demnach bleibt es einem Gesellschafter unbenommen, nach erfolgter Rüge der unzureichenden Ladung – gegebenenfalls unter nochmaliger ausdrücklicher Aufrechterhaltung derselben – an der Abstimmung teilzunehmen und mit seiner Gegenstimme das Zustandekommen der 75 %-Mehrheit zu verhindern, ohne hierdurch zugleich der Rüge hinsichtlich der vermeintlichen Ladungsmängel verlustig zu werden.
4. Ein Ergebnisverwendungsbeschluss ist zwingende Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Gewinnauszahlung (Anschluss BGH, 14. September 1998, II ZR 172/97, BGHZ 139, 299).(Rn.45)
Eintrag lesenBFH, Urteil vom 04. Dezember 2014 – IV R 28/11
1. Eine Dividendenforderung ist im Zeitpunkt des rechtsverbindlichen Beschlusses über die Gewinnausschüttung zu aktivieren, auch wenn dieser bereits vor der Erstellung des Jahresabschlusses gefasst worden ist.
2. Gewinnausschüttungen, die auf GmbH-Anteile entfallen, welche zum Sonderbetriebsvermögen II eines Gesellschafters gehören, sind als Sonderbetriebseinnahmen des Gesellschafters zu erfassen.
3. Die Vereinbarung einer inkongruenten Gewinnausschüttung an einen ausscheidenden Gesellschafter in Höhe des dem ausscheidenden Gesellschafter zustehenden Anteils an den thesaurierten Gewinnen kann ohne weitere Anhaltspunkte weder als Scheingeschäft noch als Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten beurteilt werden.
Eintrag lesenLG Dortmund, Urteil vom 13.03.2014 – 18 O 65/13
1. Der Hauptversammlungsbeschluss ist nicht wegen Verstoßes gegen § 241 Abs. 1 Nr. 1 AktG nichtig. Soweit §§ 241 Abs. 1 Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses anzunehmen ist, wenn für den […]
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 15.10.2013 – 3 U 635/13
GmbHG §§ 29, 46; HGB § 266 1. Sollen im Rahmen der Ergebnisverwendungsentscheidung Gewinne in der Gesellschaft verbleiben und thesauriert werden, insbesondere in Gewinnrücklagen eingestellt werden, so können die Gesellschafter hierüber im Ergebnisverwendungsbeschluss entscheiden (§§ […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. Juli 2013 – IX ZR 198/10
HGB §§ 105, 161, 169; BGB § 738; InsO § 134 1. Nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft wird eine Gesellschaft, deren Gründungsakt an einem Fehler leidet, die aber in Vollzug gesetzt worden ist, als […]
Eintrag lesenBGH, Urteile vom 12. März 2013 – II ZR 73/11 und II ZR 74/11
HGB §§ 171, 172; BGB § 488 a) Wird an einen Kommanditisten auf der Grundlage einer Ermächtigung im GesellschaftsvertragBitte wählen Sie ein Schlagwort:ErmächtigungErmächtigung im GesellschaftsvertragGesellschaftsvertrag eine Auszahlung geleistet, obwohl sein Kapitalanteil durch Verlust unter den […]
Eintrag lesenOLG Nürnberg, Urteil vom 30.01.2013 – 12 U 726/11
BGB § 139; HGB §§ 119, 122, 169, 242; AktG §§ 241 ff., 246; ZPO § 256 1. Ein unwirksamer bzw. fehlerhafter Beschluss der Gesellschafterversammlung einer Personengesellschaft ist nichtig, nicht nur anfechtbar wie etwa bei […]
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