HGB §§ 171, 172 Die Haftung gem. § 172 Abs. 4 HGB lebt dann nicht auf, wenn die Bilanz richtig war (Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., § 172 Rn. 10), denn gerade eine richtige Bilanz ist nicht […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gewinnausschüttung
OLG Stuttgart, Urteil vom 13.06.2007 – 14 U 19/06
HGB §§ 122, 169 1. Regelt der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft, dass „die Aufstellung des Jahresabschlusses … ausschließlich Sache der geschäftsführenden Gesellschafter ist“ und dass dabei „die Vorsorge für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Unternehmens“ Vorrang hat, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 11. Dezember 2006 – II ZR 166/05
GmbHG § 46 a) Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht ist ein GmbH-Gesellschafter grundsätzlich verpflichtet, seinem Mitgesellschafter über Vorgänge, die dessen mitgliedschaftliche Vermögensinteressen berühren und ihm nicht bekannt sein können, vollständig und zutreffend zu informieren. Unterlässt er […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Juni 2005 – II ZR 252/03
HGB §§ 110, 172 a) Kommanditisten sind im Innenverhältnis zur Rückzahlung in der Vergangenheit empfangener Ausschüttungen nicht verpflichtet, weil der Gesellschaftsvertrag auch für den Fall des Entstehens eines negativen Kapitalkontos eine solche Erstattungspflicht ausschließt und der mit nur […]
Eintrag lesenOLG Bamberg, Urteil vom 17.06.2005 – 6 U 56/04
HGB § 169 Werden die Rechte des Minderheitskommanditisten auf Gewinnauszahlung nach § 169 HGB durch eine möglicherweise unwirksame Regelung des Gesellschaftsvertrages in unzulässiger Weise eingeschränkt, so dass entsprechende Gewinnverteilungsbeschlüsse möglicherweise ebenfalls unwirksam sind, so steht […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. April 2005 – II ZR 55/03
§ 127 BGB, § 705 BGB, § 105 Abs 3 HGB Unterliegt die Entscheidung über die jährliche Entnahmepraxis – über bestimmte festgelegte Positionen (hier: Geschäftsführergehalt, Zinsen, pers. Steuern) hinaus – nach dem Gesellschaftsvertrag der Beschlußfassung […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 30. Juni 2004 – VIII ZR 349/03
GmbH I Schadensersatzanspruch des Verkäufers eines GmbH-Geschäftsanteils gegen die Gesellschafter bei Vereitelung des ihm vertraglich zustehenden Gewinnauszahlungsanspruchs
1. Haben die Parteien in einem Kaufvertrag über GmbH-Geschäftsanteile vereinbart, daß der für einen bestimmten Stichtag festzustellende Gewinn der Gesellschaft dem Verkäufer zustehen soll, so ist es den Gesellschaftern im Regelfall verwehrt, gemäß § 29 Abs. 2 GmbHG eine anderweitige Gewinnverwendung zu beschließen.
2. Vereiteln die Gesellschafter durch einen Beschluß über eine anderweitige Gewinnverwendung den Gewinnauszahlungsanspruch des Anteilsverkäufers, so sind sie diesem gegenüber unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet.
Eintrag lesenBFH, Urteil vom 25. Mai 2004 – VIII R 4/01
Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers an seine Ehefrau – Schätzung einer vGA – Umsatzsteuer ist Teil der vGA – Voraussetzung für Rückstellungsbildung – Zulassung der Revision
1. Die Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahe stehende Person ist stets unabhängig davon als vGA zu beurteilen, ob auch der Gesellschafter selbst ein vermögenswertes Interesse an dieser Zuwendung hat. Der I. Senat des BFH hat dies für die vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG angenommen (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1996 I R 139/94); für die vGA i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG gilt nichts anderes.
2. Ist die Höhe einer dem Grunde nach zweifelsfrei festgestellten vGA nicht eindeutig zu beziffern, so ist eine Schätzung zulässig, wenn andere Ermittlungsmethoden nicht existieren oder nicht greifbar sind.
3. Die durch eine vGA ausgelöste Umsatzsteuer ist ein Teil der vGA. Das gilt sowohl für § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (BFH-Urteil vom 28.11.1991 I R 13/90), als auch für § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. Der zugewendete Vorteil ist ungeschmälert –als Bruttobetrag (Roheinnahme)– anzusetzen.
4. Rückstellungen sind zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten. Voraussetzung dafür ist, dass das Bestehen oder die Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer in der Zeit vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursachten Verbindlichkeit dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewiss ist.
5. Die Zulassung der Revision ist auch dann wirksam, wenn sie sich aus den Urteilsgründen, ggf. in Verbindung mit der Rechtsmittelbelehrung, hinreichend klar und eindeutig ergibt.
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Urteil vom 11.02.2004 – 14 U 23/03
GmbHG § 19; AktG §§ 256, 264; HGB § 284 1. Fehlt dem Jahresabschluss einer GmbH der Anhang, so sind der Jahresabschluss und der darauf beruhende Gewinnverwendungsbeschluss nichtig. Eine danach rechtsgrundlos vorgenommene Ausschüttung an die […]
Eintrag lesenSaarländisches OLG, Urteil vom 10.04.2002 – 1 U 740/01
BGB §§ 716, 721; §§ 114, 233 1. Der bedürftigen Partei ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung von Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist zu gewähren, wenn sie innerhalb der Berufungsfrist einen Antrag auf Bewilligung […]
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