BGB §§ 716, 721; §§ 114, 233 1. Der bedürftigen Partei ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung von Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist zu gewähren, wenn sie innerhalb der Berufungsfrist einen Antrag auf Bewilligung […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gewinnverteilung
OLG Bremen, Urteil vom 13.07.2001 – 4 U 6/01
BGB §§ 154, 157, 705 ff., 722 1. Wenn es nicht zum Abschluss des beabsichtigten schriftlichen Gesellschaftsvertrages gekommen ist, kommt ein mündlicher Gesellschaftsvertrag (im Personengesellschaftsrecht) oder eine faktische GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:faktische GesellschaftGesellschaft in Betracht. […]
Eintrag lesenBFH, Urteil vom 24.01.2001 – I R 103/99
GmbHG § 46; KStG §§ 14, 17, 27; UmwStG § 15 1. Bei dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages handelt es sich nicht um einen den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr. Für eine neben […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 8. Dezember 1997 – II ZR 203/96
Auslegung einer Absprache über die Gewinnverwendung vergangener Geschäftsjahre bei Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils
Zur Frage der Auslegung eines Vertrages, der im Rahmen der Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer GmbH eine von den gesetzlichen Vorschriften angeblich abweichende Regelung über die Gewinnverwendung vergangener Geschäftsjahre trifft.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 30. Januar 1995 – II ZR 45/94
GmbHG § 33; BGB § 101 a) Die Mitgliedschaftsrechte für einen eigenen Anteil der GmbH ruhen. Bei der Entscheidung über die Gewinnfeststellung und -verwendung hat die Gesellschaft deswegen kein Stimmrecht und kann auszuschüttende Gewinne nicht […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. März 1990 – XII ZR 98/88
BGB §§ 705, 706, 722, 730 a) Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht zweifelhaft, dass Eheleute in der Rechtsform einer Innengesellschaft einen über den typischen Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck dadurch verfolgen […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 06.07.1988 – 8 U 315/86
Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils I Anspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters auf Auszahlung rückständiger Gewinne
1. Infolge der Kaduzierung verliert ein Gesellschafter nur für die Zukunft die mit der Gesellschafterstellung verbundenen Rechte und Pflichten, behält aber einen bereits entstandenen Anspruch auf rückständigen Gewinn.
2. Der ausgeschiedene Gesellschafter ist nach Verlust seiner Mitgliedschaftsrechte ohne weiteres dazu berechtigt, den Anspruch auf ihm noch zustehende rückständige Gewinne unmittelbar im Wege der Zahlungsklage geltend zu machen.
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 28. November 1986 – 6 U 101/86
Ermächtigung der Gesellschafterversammlung zur Rücklagenbildung und Gewinnvortrag I Auslegung der Satzung
1. Gemäß GmbHG § 29 darf die Gesellschafterversammlung grundsätzlich den Reingewinn weder ganz noch teilweise von der Verteilung ausschließen, wenn dies nicht durch Gesetz oder Satzung erlaubt ist.
2. Die Bildung von Rücklagen und der Vortrag des Gewinns auf neue Rechnung darf daher generell nur erfolgen, wenn es der Gesellschaftsvertrag festlegt oder ein entsprechender Gesellschafterbeschluß aufgrund einer satzungsmäßigen Ermächtigung ergeht.
3. Nur die für den Geschäftsverkehr objektivierbaren Umstände dürfen zur inhaltlichen Bestimmung der körperschaftsrechtlichen Regeln der Satzung herangezogen werden.
4. Soweit durch die Satzung der Gesellschafterversammlung die Zuständigkeit für die Beschlußfassung über die Gewinnverwendung zugewiesen ist, kann die Versammlung den gesamten Reingewinn zur Rücklagenbildung oder zum Gewinnvortrag verwenden.
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 11. März 1982 – 6 U 174/81
Gesellschaftsvertragliche Regelung der Gewinnverwendung in der GmbH
Auch wenn der Beirat in der GmbH satzungsmäßig den Gewinnverwendungsbeschluß faßt, kann eine Satzungsänderung aufgrund der Körperschaftsteuerreform ausschließlich durch die Gesellschafterversammlung vorgenommen werden.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Januar 1966 – II ZR 8/64
HGB § 105; BGB § 127 Wird in einer offenen Handelsgesellschaft vorbehaltlos und widerspruchslos über zwanzig Jahre lang der Gewinn nach einem bestimmten vom Gesellschaftsvertrag abweichenden Schlüssel verteilt, so besteht eine tatsächliche Vermutung, dass die […]
Eintrag lesen