Anspruch des Altgesellschafters auf Auszahlung des Unternehmensgewinns aufgrund einer Gewinnverwendungsklausel in einem Vertrag über die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen
1. Kollidieren eine Vereinbarung der Gesellschafter über das Gewinnbezugsrecht für das laufende Geschäftsjahr im Rahmen eines Geschäftsanteil-Kaufvertrages und das in § 29 Abs. 2 GmbHG den Gesellschaftern zugebilligte Ermessen, so hat die vertragliche Regelung grundsätzlich Vorrang gegenüber der Kann-Bestimmung des Gesetzes und beschränkt sie mithin jedenfalls im Verhältnis zum Altgesellschafter den Entscheidungsspielraum des Anteilserwerbers (Anschluss BGH, Urteil vom 30. Juni 2004 – VIII ZR 349/03).
2. Wenn aufgrund der bindenden Regelung des Geschäftsanteil-Kaufvertrages dem Altgesellschafter das Gewinnbezugsrecht für das laufende Geschäftsjahr zusteht, dann ist ein Anteilserwerber, der durch den Kauf zum Alleingesellschafter der GmbH wird, grundsätzlich verpflichtet, einen Gewinnverwendungsbeschluss zu treffen, der die anteilige Auszahlung des Unternehmensgewinns an den ausgeschiedenen Gesellschafter vorsieht.
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