§ 48 Abs 2 GmbHG, § 51 Abs 2 GmbHG, § 51 Abs 4 GmbHG, § 139 BGB 1. Die angekündigte Tagesordnung einer Gesellschafterversammlung muss die Beschlussgegenstände hinreichend konkretisieren, wobei weder eine genaue Formulierung der Beschlussanträge noch eine Begründung […]
Gerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gewöhnliche Beschlussgegenstände
OLG München, Urteil vom 03.12.2008 – 7 U 3315/08
§ 119 Abs 1 HGB a) Verstößt der Geschäftsführer einer Kommanditgesellschaft gegen eine Regelung im Gesellschaftsvertrag, wonach bestimmte Geschäftsführungsmaßnahmen der vorherigen Einwilligung der Gesellschafterversammlung bedürfen, so kann regelmäßig sein satzungswidriges Handeln von den Gesellschaftern nachträglich […]