GmbHG §§ 30, 31; BGB § 134 1. § 30 Abs. 1 GmbHG verbietet Zahlungen an GesellschafterBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschafterZahlungenZahlungen an Gesellschafter ausnahmslos, wenn der Betrag des Stammkapitals nicht durch das Gesellschaftsvermögen gedeckt ist […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für gleichwertiges Austauschgeschäft
BGH, Urteil vom 22. März 2010 – II ZR 12/08
ADCOCOM GmbHG §§ 19, 30, 31, 56; EGGmbHG § 3 a) Die in § 3 Abs. 4 EGGmbHG angeordnete rückwirkende Anwendung von § 19 Abs. 4 GmbHG i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und […]
Eintrag lesenKG, Urteil vom 03.04.2000 – 23 U 865/98
§ 30 Abs 1 GmbHG, § 31 Abs 1 GmbHG, § 43 Abs 1 GmbHG, § 43 Abs 3 S 1 GmbHG 1. GmbHG § 30 Abs. 1 untersagt nicht nur Auszahlungen an die Gesellschafter, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. Juni 1992 – II ZR 88/91
Abtretung einer Masseforderung nach Rechtshängigkeit I Prozeßführungsbefugnis nach Konkursaufhebung; Verstoß gegen Kapitalerhaltungsgebot der GmbH durch Gehaltsauszahlung an den Gesellschafter-Geschäftsführer
1. Das Prozeßführungsrecht für eine vom Konkursverwalter eingeklagte und danach abgetretene Masseforderung geht nach Beendigung des Konkursverfahrens in der Regel auf den neuen Gläubiger über.
2. Ist einem Gesellschafter-Geschäftsführer ein angemessener vertraglicher Vergütungsanspruch eingeräumt worden, so verstößt die Auszahlung des Gehalts nicht – teilweise – gegen GmbHG § 30 Abs 1, wenn dafür das Stammkapital angegriffen werden muß. Das gilt auch für eine gewinnunabhängige Tantieme.
3. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft kann ein Geschäftsführer verpflichtet sein, einer Herabsetzung seiner Bezüge zuzustimmen.
4. Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen sind nicht geeignet, Mittel für nicht durch eine entsprechende Gegenleistung ausgeglichene Auszahlungen an einen Gesellschafter freizusetzen.
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