§ 181 BGB, § 611 BGB Vereinbart der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, der einen Anstellungsvertrag mit der Kommanditgesellschaft abgeschlossen hat und nur im Verhältnis zur GmbH von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit ist, mit sich […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für GmbH-Geschäftsführeranstellungsvertrag
Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Januar 2014 – 2 U 57/13
§ 43 Abs 2 GmbHG, § 46 Nr 5 GmbHG 1. Die ausschließliche interne Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für alle das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers betreffenden Vereinbarungen erfasst – vorbehaltlich abweichender individueller Satzungsregelungen – auch andere Rechtsgeschäfte, […]
Eintrag lesenBFH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 – I B 100/12
§ 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 115 FGO, § 116 FGO Da sich die – im Rahmen eines externen Fremdvergleichs ermittelte – Angemessenheit der Geschäftsführervergütung regelmäßig auf die Gesamtgeschäftsführung bezieht, sind bei […]
Eintrag lesenBGH, Urteile vom 31. Mai 2011 – II ZR 109/10 und II ZR 116/10
GmbHG § 47 a) Bei der Beschlussfassung über die ordentliche Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch die beherrschte Gesellschaft ist der herrschende Gesellschafter stimmberechtigt. b) Nach § 47 Abs. 4 Satz 2 Fall 1 GmbHG […]
Eintrag lesenOLG Brandenburg, Urteil vom 13. Juli 1999 – 6 U 286/96
Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers I Vertretung der GmbH im Feststellungsprozeß I wichtiger Grund für die Kündigung
1. Im Rechtsstreit eines fristlos gekündigten GmbH-Geschäftsführers gegen die Gesellschaft auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung wird die GmbH durch ihren Aufsichtsrat (soweit vorhanden) vertreten.
2. Hatte der GmbH-Geschäftsführer die Gesellschafter vor dem Abschluß von Verträgen für die GmbH mit einer Gesellschaft, die ihm persönlich eng verbunden ist, nicht informiert, liegt darin regelmäßig nur dann ein wichtiger Grund für seine fristlose Kündigung, wenn die geschlossenen Verträge für die GmbH wirtschaftlich nachteilig und für den Vertragspartner entsprechend wirtschaftlich vorteilhaft sind.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 26. Februar 1996 – II ZR 114/95
Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages I Fristbeginn bei Aufklärungsbedarf zum wichtigen Grund
Zu Beginn der Frist des BGB § 626 Abs 2, wenn die tatsächlichen Grundlagen des wichtigen Grundes noch aufklärungsbedürftig sind.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 26. März 1984 – II ZR 120/83
Kündigung des Anstellungsvertrages mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH
Die Vorschrift des BGB § 622 Abs 1 S 1 ist auf die Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH auch dann entsprechend anzuwenden, wenn er am Kapital der Gesellschaft beteiligt ist (Ergänzung BGH, 1981-01-29, II ZR 92/80, BGHZ 79, 291).
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