§ 37 Abs 1 BGB, § 37 Abs 2 BGB Eine gerichtliche ErmächtigungBitte wählen Sie ein Schlagwort:Ermächtigunggerichtliche Ermächtigung zur Einberufung der Mitgliederversammlung eines Vereins setzt nicht nur eine Aufforderung des Vorstands zum Handeln voraus, sondern […]
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