GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1 In den Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz kann der Erwerber eines landwirtschaftlichen Grundstücks auch dann als Landwirt anzusehen sein, wenn er für die Bewirtschaftung des Grundstücks ausschließlich Lohnunternehmer einsetzt, […]
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