GmbHG §§ 8, 16, 19; BGB §§ 362, 366, 667 a) Auch bei dem mit einer „Treuhandabrede“ verbundenen Hin- und Herzahlen eines Bareinlagebetrages leistet der Inferent unter dem Gesichtspunkt der Kapitalaufbringung nichts. Die „Treuhandabrede“ ist unwirksam. […]
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