Grundbuchsache: Richtigstellung der grundbuchmäßigen Eintragung einer GbR nach deren Eintragung im Gesellschaftsregister
Sind im Grundbuch die GbR und die Gesellschafter der GbR als Eigentümer mit eingetragen, so bedarf es nach Eintragung der Gesellschaft in das Gesellschaftsregister für die Richtigstellung der Bezeichnung des eingetragenen Rechtsträger sowohl einer Bewilligung durch die im Grundbuch verzeichneten Gesellschafter als auch eine Zustimmung der einzutragenden Gesellschaft.
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