GmbH-Geschäftsführeranstellungsvertrag I Fristlose Kündigung seitens des Geschäftsführers wegen seiner Abberufung I Schadenersatzanspruch des Geschäftsführers wegen des Bestellungswiderrufs und Kritik des Dienstherrn an der Geschäftsführung
1. Zur Frage, ob allein schon seine Abberufung als Geschäftsführer den Dienstverpflichteten zur Kündigung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) berechtigt.
2. Der Widerruf der Bestellung eines Geschäftsführers gem. § 38 Abs. 1 GmbHG begründet – von den Fällen des Rechtsmissbrauchs abgesehen – keinen Schadensersatzanspruch gem. § 628 Abs. 2 BGB. Darauf, ob der Dienstverpflichtete Anlass für seine Abberufung gegeben hatte oder nicht, kommt es nicht an.
3. Kritische Äußerungen des Dienstherrn zur Geschäftsführung des Dienstverpflichteten geben diesem einen Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB nur dann, wenn sie ohne Grundlage oder maßlos überzogen oder grob beleidigend sind.
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