GmbHG § 11; BGB § 812 § 11 Abs. 2 GmbHG findet auch auf rechtsgeschäftsähnliches, zu Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung führendes Handeln des Geschäftsführers der Vorgesellschaft Anwendung.
Gerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Haftung aus rechtsgeschäftlichem Handeln
OLG Köln, Urteil vom 10.07.1996 – 27 U 109/95
§ 242 BGB, § 276 BGB, § 35 GmbHG, § 36 GmbHG Verpflichtungen aus dem durch die Anbahnung von Vertragsverhandlungen eines Vertreters begründeten gesetzlichen Schuldverhältnisse treffen grundsätzlich allein den Vertretenen. Etwas anderes kann ausnahmsweise nur […]
BGH, Urteil vom 15. Dezember 1975 – II ZR 95/73
§ 11 Abs. 2 GmbHG Handelnder iS des GmbHG 1892 § 11 Abs 2 ist nicht schon ein Gründer, der die vorzeitige Geschäftsaufnahme veranlaßt, gefördert oder erst ermöglicht hat, aber nicht zum Geschäftsführer bestellt gewesen […]