§ 276 BGB, § 328 BGB Der Beklagte hätte, da die Unzulänglichkeiten in dem Geschäftsbetrieb der Firma IPC von Anfang an vorlagen und für ihn erkennbar waren, die Anleger vor einem Vertragsabschluß mit der Firma […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss
BGH, Urteil vom 7. November 1994 – II ZR 138/92
§ 263 StGB, § 276 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 130a HGB, § 172a HGB, § 177a HGB a) Der Umstand, daß der für die GmbH handelnde Geschäftsführer deren alleiniger […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 6. Juni 1994 – II ZR 292/91
GmbHG § 64; BGB §§ 276, 823 a) Ein Geschäftsführer haftet unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss nicht deswegen persönlich für eine Verbindlichkeit der GmbH, weil er zugunsten der Gesellschaft Sicherheiten aus seinem eigenen […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 1. Februar 1994 – XI ZR 125/93
§ 276 BGB, § 826 BGB, Art 1 § 1 Abs 1 S 1 RBerG, Art 1 § 1 Abs 1 S 2 Nr 5 RBerG a) Terminoptionsvermittler haben optionsunerfahrene Kunden unmißverständlich, schriftlich und in […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. Oktober 1993 – II ZR 255/92
§ 826 BGB Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein besonders leichtfertiges – und damit sittenwidriges – Verhalten den Schluß rechtfertigen, daß der Schaden nicht nur grob fahrlässig, sondern mit bedingtem Vorsatz herbeigeführt worden ist; […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. März 1992 – II ZR 152/91
Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen unterlassener Offenbarung der Zahlungsunfähigkeit der GmbH und wegen Verlagerung des Verlustrisikos auf die Geschäftsgläubiger
1. Zur Frage der persönlichen Haftung eines GmbH-Geschäftsführers
a) wegen unterlassener Offenbarung der schlechten Vermögenslage der Gesellschaft,
b) wegen einer Geschäftsorganisation und Preiskalkulation, die das damit verbundene Verlustrisiko faktisch einseitig auf die Gesellschaftsgläubiger verlagert.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 1. Juli 1991 – II ZR 180/90
Persönliche Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus Verhandlungsverschulden oder aus unerlaubter Handlung wegen Verletzung einer Offenbarungspflicht der Gesellschaft
1. Zur Frage
a) der Haftung des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH aus culpa in contrahendo wegen wirtschaftlichen Eigeninteresses oder Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens bei Vertragsverhandlungen, die er für die Gesellschaft führt,
b) der Verpflichtung des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH, die Vermögenslage der Gesellschaft bei Verhandlungen über Abschluß oder Fortführung von Verträgen zu offenbaren, und seiner Haftung nach BGB § 826, wenn er diese Offenbarungspflicht verletzt.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19.Februar 1990 – II ZR 41/89
§ 276 BGB Zur Haftung eines GmbH-Geschäftsführers wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen über ein von ihm persönlich entwickeltes neues Herstellungsverfahren. Nach diesem für die Revisionsinstanz zugrunde zu legenden Sachverhalt kommt unter den hier gegebenen weiteren Umständen […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. Oktober 1989 – II ZR 16/89
§ 179 Abs 3 S 1 BGB Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein GmbH-Gesellschafter, der bei Abschluß des Vertrages über die Anstellung eines Geschäftsführers für die Gesellschaft auftritt, ohne von den übrigen Gesellschaftern zu ihrer […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. November 1987 – II ZR 92/87
§ 167 BGB, § 184 BGB, § 35 Abs 2 GmbHG a) Für das Entstehen einer Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH reichen Wissen und Duldung des seine Vertretungsbefugnis überschreitenden Geschäftsführers nicht aus; es muß eine […]
Eintrag lesen