Cum/ex-Aktiengeschäfte: Haftung der Depotbank des Verkäufers für Steuernachforderungen und der strafrechtlichen Einziehung unterliegender Beträge
Zur Frage der Haftung der Depotbank des Verkäufers gegenüber dem Aktienerwerber für Steuernachforderungen und eingezogene Beträge, insbesondere im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs und wegen Beihilfe zu einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung
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