AktG § 93Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 93; GenG § 34Bitte wählen Sie ein Schlagwort:GenGGenG § 34 Abs 2 GenG; GmbHG § 43; ZPO § 287 1. Eine GmbH bzw. nach deren Insolvenz der Insolvenzverwalter […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Haftung wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG
OLG München, Urteil vom 17.12.2014 – 7 U 3260/13
GmbHG § 43 1. Der Geschäftsführer, der seine Obliegenheiten verletzt, haftet für den entstandenen Schaden nach § 43 Abs. 2 GmbHG. 2. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 152, 280,287; ZIP 2008, 696; Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 – II ZR 360/13
Insolvente GmbH & Co. KG I Haftung bei verbotenen Auszahlungen aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft an einen Gesellschafter der Komplementär-GmbH oder einen Kommanditisten
1. Bei der GmbH & Co. KG ist eine Zahlung aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft an einen Gesellschafter der Komplementär-GmbH oder einen Kommanditisten eine nach § 30 Abs. 1 GmbHG verbotene Auszahlung, wenn dadurch das Vermögen der GmbH unter die Stammkapitalziffer sinkt oder eine bilanzielle Überschuldung vertieft wird. Wenn der Zahlungsempfänger (auch) Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, ist es für seine Haftung nach § 30 Abs. 1 GmbHG grundsätzlich ohne Bedeutung, ob daneben eine natürliche Person als Komplementär unbeschränkt haftet.
2. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH haftet nach § 43 Abs. 3 GmbHG für nach § 30 Abs. 1 GmbHG verbotene Auszahlungen aus dem Vermögen der Kommanditgesellschaft an einen Gesellschafter der Komplementär-GmbH gegenüber der Kommanditgesellschaft.
Eintrag lesenOLG Nürnberg, Beschluss vom 28.10.2014 – 12 U 567/13
AktG §§ 93, 116 1. Der BGH (Urteil vom 4. November 2002 – II ZR 224/00, NJW 2003, 358) hat ausgeführt, dass nach den Grundsätzen des § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG die Gesellschaft […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. Juni 2014 – I ZR 242/12
Geschäftsführerhaftung
Unlauterer Wettbewerb einer GmbH I Persönliche Haftung des Geschäftsführers – Geschäftsführerhaftung
1. Der Geschäftsführer haftet für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft nur dann persönlich, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er die Wettbewerbsverstöße aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen.
2. Allein die Organstellung und die allgemeine Verantwortlichkeit für den Geschäftsbetrieb begründen keine Verpflichtung des Geschäftsführers gegenüber außenstehenden Dritten, Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft zu verhindern.
3. Der Geschäftsführer haftet allerdings persönlich aufgrund einer eigenen wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht, wenn er ein auf Rechtsverletzungen angelegtes Geschäftsmodell selbst ins Werk gesetzt hat.
Eintrag lesenOberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Januar 2014 – 2 U 57/13
§ 43 Abs 2 GmbHG, § 46 Nr 5 GmbHG 1. Die ausschließliche interne Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für alle das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers betreffenden Vereinbarungen erfasst – vorbehaltlich abweichender individueller Satzungsregelungen – auch andere Rechtsgeschäfte, […]
Eintrag lesenSaarländisches OLG, Urteil vom 22.01.2014 – 2 U 69/13
AktG § 112Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 112 1. Eine Aktiengesellschaft wird in einem Rechtsstreit mit dem (ausgeschiedenen) Vorstandsmitglied durch ihren Aufsichtsrat vertreten (§ 51 Abs. 1 ZPO). Die Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats in einem […]
Eintrag lesenOLG Brandenburg, Urteil vom 17.07.2013 – 7 U 58/11
GmbHG §§ 43 1. Geschäftsführer einer GmbH, die ihre Obliegenheiten verletzen, haften aus § 43 Abs. 2 GmbHG der Gesellschaft für den ihr daraus entstehenden Schaden. Dem Geschäftsführer obliegt insbesondere nach § 43 Abs. 1 […]
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 11.07.2013 – 6 U 1359/12
Geschäftsführeranstellungvertrag I Kündigung wegen von der GmbH bezahlter Nachhilfe und durch den Geschäftsführer ermöglichter Einrichtungsnutzung
1. Die Bezahlung von Nachhilfeunterricht für eine Bekannte des Geschäftsführers einer GmbH aus Mitteln der GmbH kann ein wichtiger Grund zur Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages sein.
2. Die Pflichtwidrigkeit erlangt durch die Nähebeziehung zusätzliches Gewicht.
3. Eine Treuepflichtverletzung kann darin bestehen, der Lebensgefährtin zu ermöglichen, die Einrichtungen der GmbH – vorliegend Konvektomat der Küche zum Garen von Gänsekeulen – zu nutzen.
Eintrag lesenOLG Köln, Beschluss vom 09. Juli 2013 – I-19 U 34/13
Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung I Verletzung der Pflicht eines Geschäftsführers, vorleistungspflichtige Vertragspartner über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens im Falle der Insolvenzantragstellung zu informieren
Zur (persönlichen) Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH, über die wirtschaftliche Lage zu informieren bzw. organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen, dass nach Insolvenzantragstellung Aufträge an den vorleistungspflichtigen Vertragspartner einer GmbH nicht mehr erteilt werden.
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