Eintragungsfähigkeit eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB bei Partnerschaftsgesellschaften?
Der Haftungsausschluss gemäß § 25 Abs. 2 HGB ist nicht eintragungsfähig. Die unmittelbare Anwendung des § 25 HGB ist angesichts der Tatbestandsmerkmale „Handelsgeschäft“ und (Fortführung der bisherigen) „Firma“ auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen der Veräußerer bereits Kaufmann war.
Diese Voraussetzung trifft auf die Partnerschaftsgesellschaft nicht zu.