AktG §§ 130, 179, 181, 202 1. Die zur Anmeldung einer Satzungsänderung der Aktiengesellschaft einzureichende notarielle Niederschrift muss den Inhalt des in der Hauptversammlung gefassten Beschlusses enthalten. Hierzu kann auf den Wortlaut der zur Abstimmung gestellten […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Hauptversammlungsbeschluss
OLG München, Urteil vom 03.03.2010 – 7 U 4744/09
1. Für einen ehemaligen Aktionär, der seine Aktionärsstellung nach einem wirksamen Squeeze out verloren hat, lässt sich auch aus der analogen Anwendung des § 265 Abs. 2 ZPO keine Anfechtungsbefugnis herleiten gegen einen Hauptversammlungsbeschluss, der nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister (§ 327e Abs. 3 Satz 1 AktG) ergangen ist.
2. In der Einpersonen-AG unterliegt der alleinige Aktionär auch dann keinem Stimmverbot nach § 136 Abs. 1 Satz 1 AktG, wenn in der Hauptversammlung nach einem wirksamen Squeeze out der Beschluss einer Hauptversammlung vor dem Squeeze out über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den damaligen Mehrheits- und jetzige Alleinaktionär aufgehoben und der damals nach § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG bestellte besondere Vertreter wieder abberufen wird und die jetzige Alleinaktionärin in der Hauptversammlung vor dem Squeeze out nach § 136 Abs. 1 Satz 1 AktG von der Stimmrechtsausübung ausgeschlossen war.
3. Der von einer Hauptversammlung nach § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG bestellte besondere Vertreter kann von der Hauptversammlung jederzeit, auch vor Beendigung seiner Tätigkeit, abberufen werden, ohne dass es eines wichtigen Grundes bedarf.
Eintrag lesenOLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23.02.2010 – 5 Sch 2/09
AktG §§ 53a, 243, 246a 1. Aus der Formulierung von § 246a Abs. 1 S. 1 AktG folgt, dass es sich bei der Notwendigkeit einer Klage gegen den Hauptversammlungsbeschluss um eine Zulässigkeitsvoraussetzung für das Freigabeverfahren […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. April 2006 – II ZR 30/05
Temporärer Stimmrechtsverlust bei Nichterfüllung der Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 AktG I Anfechtbarkeit „stimmlos“ gefasster Hauptversammlungsbeschlüsse
1. Der Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 AktG über eine Kapitalbeteiligung von mehr als 25 % an einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft unterliegen Unternehmen bereits als Gründungsaktionäre.
2. Die Sanktion eines temporären Rechtsverlustes nach § 20 Abs. 7 Satz 1 AktG für den Zeitraum der Nichterfüllung der Mitteilungspflicht erfasst – abgesehen von der Ausnahme in Satz 2 der Norm – alle aus der Aktie folgenden Mitgliedschaftsrechte. Darunter fällt insbesondere auch die Anfechtungsbefugnis des Aktionärs nach § 245 Nr. 1, Nr. 2 AktG.
3. Ein Hauptversammlungsbeschluss, der unter Mitwirkung eines nach § 20 Abs. 7 AktG nicht stimmberechtigten Aktionärs gefasst wurde, ist nicht nichtig, sondern lediglich wegen Gesetzesverletzung nach § 243 Abs. 1 AktG anfechtbar.
4. Ein vom Versammlungsleiter festgestellter Hauptversammlungsbeschluss ist auch dann nicht nichtig, wenn er – weil sämtliche Aktionäre nach § 20 Abs. 7 AktG kein Stimmrecht hatten – „stimmlos“ gefasst wurde.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Februar 2006 – II ZR 392/03
AktG §§ 243, 304; SpruchG Die Festsetzung eines sog. „Null-Ausgleichs“ für außenstehende Aktionäre in einem Ergebnisabführungsvertrag mit einer chronisch defizitären Aktiengesellschaft führt weder zur Nichtigkeit des Vertrages gemäß § 304 Abs. 3 Satz 1 AktG […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. Oktober 2004 – II ZR 250/02
Neue Aktiengesellschaft nach Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften I Informationsrechte der Aktionäre gegen personengleiche Organmitglieder zu Fehlleistungen im Zusammenhang mit der Verschmelzung vor der Beschlußfassung über deren Entlastung; Anfechtbarkeit des Entlastungsbeschlusses bei Informationsverweigerung
1. Soweit die Organmitglieder einer durch Verschmelzung entstandenen Aktiengesellschaft (§ 2 Nr. 2 UmwG) mit denjenigen der übertragenden Rechtsträger personengleich sind, kann sich das Informationsrecht eines Aktionärs (§ 131 Abs. 1 Satz 1 AktG) des neuen Rechtsträgers im Rahmen eines Hauptversammlungsbeschlusses über ihre Entlastung (§ 120 Abs. 1 AktG) auch auf etwaige Fehlleistungen im Zusammenhang mit der Verschmelzung erstrecken.
2. Werden einem Aktionär in der Hauptversammlung Auskünfte vorenthalten, die aus der Sicht eines objektiv urteilenden Aktionärs in der Fragesituation zur sachgerechten Beurteilung i.S. von § 131 Abs. 1 Satz 1 AktG des Beschlußgegenstandes „erforderlich“ sind, so liegt darin zugleich ein „relevanter“ Verstoß gegen das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht des betreffenden Aktionärs bei der Beschlußfassung. Dieser Verstoß rechtfertigt die Anfechtbarkeit des Beschlusses, ohne daß es darauf ankommt, ob der tatsächliche Inhalt der in der Hauptversammlung verweigerten und später – evtl. erst im Anfechtungsprozeß – erteilten Auskunft einen objektiv urteilenden Aktionär von der Zustimmung zu der Beschlußvorlage abgehalten hätte.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. September 2004 – II ZR 288/02
Ein satzungsändernder Beschluß der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, durch den das Erfordernis einer Unterschriftsbeglaubigung auf Kosten des betreffenden Aktionärs als Wirksamkeits- oder Nachweiserfordernis für die Übertragung von (nicht verbrieften) Namensaktien nachträglich eingeführt wird, ist gemäß § 241 Nr. 3 AktG nichtig.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. Dezember 2003 – II ZR 194/01
AktG § 244 a) Durch den Bestätigungsbeschluss nach § 244 Satz 1 AktG erkennt die Hauptversammlung den Erstbeschluss als gültige Regelung der betreffenden Gesellschaftsangelegenheit an und beseitigt mit Wirkung für die Zukunft dessen behauptete oder […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 25. November 2002 – II ZR 49/01
AktG §§ 124, 243; HGB §§ 318, 319 a) Haben Vorstand und Aufsichtsrat in der Bekanntmachung der Tagesordnung zur Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers unterbreitet, kann die Gesetzwidrigkeit der Bekanntmachung nicht dadurch ungeschehen gemacht […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 25. November 2002 – II ZR 133/01
AktG §§ 120, 306, 314; UmwG §§ 306 ff.; GG Art. 14; BörsG § 34 a) Ein Entlastungsbeschluss ist auch dann anfechtbar, wenn Gegenstand der Entlastung ein Verhalten vom Vorstand oder Aufsichtsrat ist, das eindeutig […]
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