GmbHG §§ 5, 19; AktG § 27 a) Im GmbH-Recht kann der Inferent einer verdeckten Sacheinlage aus dem Gesichtspunkt der gesellschafterlichen Treuepflicht von seinen Mitgesellschaftern die Mitwirkung an einer „heilenden“ Änderung der Einlagendeckung von der […]
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