AktG § 87; BGB § 315 1. Es kann offen bleiben, ob für Entscheidungen nach § 87 Abs. 2 AktG (und für deren Aufhebung als actus contrarius) nach Insolvenzeröffnung weiterhin formal der Aufsichtsrat der Gesellschaft […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Herabsetzung der Vergütung
BFH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 – I B 100/12
§ 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 115 FGO, § 116 FGO Da sich die – im Rahmen eines externen Fremdvergleichs ermittelte – Angemessenheit der Geschäftsführervergütung regelmäßig auf die Gesamtgeschäftsführung bezieht, sind bei […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2011 – I-16 U 19/10, 16 U 19/10
§ 30 Abs 1 GmbHG, § 31 Abs 1 GmbHG, § 43 Abs 2 GmbHG, § 64 GmbHG, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB 1. Auch bei einer bilanziellen Unterkapitalisierung der Gesellschaft […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2011 – I-16 U 19/10
GmbHG §§ 30, 31, 43, 64 1. Nach § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. Derart verbotene Rückzahlungen müssen der Gesellschaft […]
Eintrag lesenOLG Frankfurt a. M., Urteil vom 25.05.2011 – 7 U 268/08
AktG §§ 87, 108, 112 1. Die Aktiengesellschaft, die eine Herabsetzung der VergütungBitte wählen Sie ein Schlagwort:Herabsetzung der VergütungVergütung eines Vorstandsmitgliedes wegen einer Verschlechterung der Lage der Gesellschaft gem. § 87 Abs. 2 AktG geltend […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. Juli 2007 – II ZR 3/04
1. An dem Erfordernis einer als „Existenzvernichtungshaftung“ bezeichneten Haftung des Gesellschafters für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen wird festgehalten.
2. Der Senat gibt das bisherige Konzept einer eigenständigen Haftungsfigur, die an den Missbrauch der Rechtsform anknüpft und als Durchgriffs(außen)haftung des Gesellschafters gegenüber den Gesellschaftsgläubigern ausgestaltet, aber mit einer Subsidiaritätsklausel im Verhältnis zu den §§ 30, 31 GmbHG versehen ist, auf. Stattdessen knüpft er die Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters an die missbräuchliche Schädigung des im Gläubigerinteresse zweckgebundenen Gesellschaftsvermögens an und ordnet sie – in Gestalt einer schadensersatzrechtlichen Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft – allein in § 826 BGB als eine besondere Fallgruppe der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung ein.
3. Schadensersatzansprüche aus Existenzvernichtungshaftung gemäß § 826 BGB sind gegenüber Erstattungsansprüchen aus §§ 31, 30 GmbHG nicht subsidiär; vielmehr besteht zwischen ihnen – soweit sie sich überschneiden – Anspruchsgrundlagenkonkurrenz.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. Juni 1992 – II ZR 88/91
Abtretung einer Masseforderung nach Rechtshängigkeit I Prozeßführungsbefugnis nach Konkursaufhebung; Verstoß gegen Kapitalerhaltungsgebot der GmbH durch Gehaltsauszahlung an den Gesellschafter-Geschäftsführer
1. Das Prozeßführungsrecht für eine vom Konkursverwalter eingeklagte und danach abgetretene Masseforderung geht nach Beendigung des Konkursverfahrens in der Regel auf den neuen Gläubiger über.
2. Ist einem Gesellschafter-Geschäftsführer ein angemessener vertraglicher Vergütungsanspruch eingeräumt worden, so verstößt die Auszahlung des Gehalts nicht – teilweise – gegen GmbHG § 30 Abs 1, wenn dafür das Stammkapital angegriffen werden muß. Das gilt auch für eine gewinnunabhängige Tantieme.
3. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft kann ein Geschäftsführer verpflichtet sein, einer Herabsetzung seiner Bezüge zuzustimmen.
4. Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen sind nicht geeignet, Mittel für nicht durch eine entsprechende Gegenleistung ausgeglichene Auszahlungen an einen Gesellschafter freizusetzen.
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