GmbHG § 19 1. Keine Befreiung von der Pflicht zur Einzahlung der Stammeinlage einer Komplementär-GmbH durch Zahlung auf ein Konto der Kommanditgesellschaft bei bereits vorab getroffener Verwendungsabsprache zwischen den (mehreren) Gesellschaftern. 2. Der Tatbestand des unzulässigen […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Hin- und Herzahlen
BGH, Urteil vom 20. Juli 2009 – II ZR 273/07
Cash-Pool II GmbHG § 19 a) Die Einzahlung der Einlage auf ein Konto, das in einen dem Inferenten zuzurechnenden Cash-Pool einbezogen ist, ist eine verdeckte SacheinlageBitte wählen Sie ein Schlagwort:Sacheinlageverdeckte Sacheinlage, wenn der Saldo auf […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. Februar 2009 – II ZR 120/07
QIVIVE AktG § 27; GmbHG §§ 19, 30, 31, 32a a. F. a) Die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage (§ 19 Abs. 4 GmbHG n. F.) finden auf Dienstleistungen, welche ein GmbH-Gesellschafter nach Leistung einer Bareinlage entgeltlich erbringen […]
Eintrag lesenOLG Oldenburg, Urteil vom 26.07.2007 – 1 U 8/07
GmbHG §§ 9a, 16, 20, 22; BGB § 362 1. Eine Bareinlage kann auch bei Gründung einer Einmann-GmbH grundsätzlich durch Barzahlung erbracht werden. Für eine solche Einlagezahlung reicht es aber nicht aus, dass der Gründungsgesellschafter, […]
Eintrag lesenBGH, Anerkenntnisurteil vom 26. März 2007 – II ZR 307/05
Tenor Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. Juli 2005 aufgehoben und das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 8. April […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. Januar 2006 – II ZR 72/05
GmbHG §§ 8, 16, 19; BGB §§ 362, 366, 667 a) Auch bei dem mit einer „Treuhandabrede“ verbundenen Hin- und Herzahlen eines Bareinlagebetrages leistet der Inferent unter dem Gesichtspunkt der Kapitalaufbringung nichts. Die „Treuhandabrede“ ist unwirksam. […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 22. März 2004 – II ZR 7/02
§ 19 Abs 1 GmbHG, § 19 Abs 2 GmbHG, § 19 Abs 5 GmbHG Die Stammeinlageverpflichtung wird durch eine am selben Tag über ein Konto der (Vor-)GmbH abgewickelte, der Höhe nach identische Barein- und […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. September 2001 – II ZR 275/99
GmbHG §§ 5, 7, 8, 19, 30, 31 a) Die Hin- und Herüberweisung des Einlagebetrages binnen weniger Tage tilgt die Einlageschuld nicht, weil in einem solchen Falle nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Leistung […]
Eintrag lesenOLG Braunschweig, Urteil vom 12.11.1998 – 3 U 26/98
GmbHG § 19 Ist dem Gesellschafter kurze Zeit vor Erbringung der Einlage ein Geldbetrag von der Gesellschaft auf sein Girokonto überwiesen worden, so liegt darin im Regelfall eine zeitlich versetzte und gem. § 19 Abs. 2 […]
Eintrag lesenOLG Dresden, Urteil vom 17.07.1996 – 12 U 202/96
GmbH-Recht I Erforderlichkeit einer Zahlungsaufforderung bei Fälligkeit der Geldeinlagepflicht I Verrechnung einer Geldforderung mit Bareinlageschuld I Wirksamkeit des Einziehungsbeschlusses bei Ausschluß des Gesellschafters von der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
1. Ergibt sich die Fälligkeit der Geldeinlagepflicht bereits aus dem Gesellschaftsvertrag, so bedarf es keiner besonderen ersten Zahlungsaufforderung. Gleiches muß für den Fall gelten, daß sich die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung aus einem wirksamen, den Gesellschafter bindenden Beschluß der Gesellschafterversammlung ergibt und der Beschluß dem säumigen Gesellschafter vor Ablauf der festgelegten Zahlungsfrist bekannt wurde.
2. Es liegt kein auf eine verdeckte Aufrechnung gerichtetes und deshalb verbotenes sog „Hin- und Herzahlen“ vor, wenn die Einzahlung der (Rest-)Einlage des Gesellschafters durch Verrechnung von durch die GmbH an einen Dritten zu zahlenden Pachtzinsen erfolgt und die GmbH dies als Erfüllung der Einlageschuld annimmt.
3. Wird der Gesellschafter von der Teilnahme an einer Gesellschaftsversammlung ausgeschlossen, so ist der darin gefaßte Gesellschafterbeschluß auf Einziehung seines Geschäftsanteils auch dann anfechtbar, wenn dem Gesellschafter für diesen Beschluß kein Stimmrecht zustand.
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