Informationserzwingungsverfahren gegen eine GmbH I Hauptsacheerledigung I Verweigerung der Einsicht in Verträge mit Geheimhaltungsabreden
1. Im Informationserzwingungsverfahren ist die Hauptsache erledigt, wenn die Gesellschaft die begehrte Information nicht mehr verweigert.
2. Zur Verweigerung der Einsicht in Verträge mit Dritten, die Geheimhaltungsabreden enthalten.
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