Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Inkasso
BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 – II ZR 84/20
Eine weiche Patronatserklärung kommt als Mittel zur Vermeidung der rechnerischen Überschuldung nicht in Betracht. Wenn sich in der Ertrags- und Finanzplanung bereits Liquiditätslücken abzeichnen, lässt sich eine positive Fortführungsprognose bei einer bereits in der Krise befindlichen Gesellschaft damit nur ausnahmsweise begründen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 22. Oktober 1957 – VIII ZR 67/56
1. Ein Vorbehaltsurteil, nach ZPO § 302 ist unzulässig, wenn sich aus dem Sachvortrag ergibt, daß die Aufrechnung der beklagten Partei nicht zulässig ist (Bestätigung von RGZ 158, 302). Ist trotzdem durch Vorbehaltsurteil entschieden worden, so ist die Beklagte hierdurch auch dann nicht beschwert, wenn Forderung und Gegenforderung in rechtlichem Zusammenhang stehen und das Vorbehaltsurteil auch aus diesem Grunde nicht zulässig war.
2. Ist ein Vorbehaltsurteil bei zulässiger Aufrechnung von dem Berufungsgericht bestätigt worden obwohl Forderung und Gegenforderung in rechtlichem Zusammenhang stehen, so ist auf die Revision der Beklagten die Sache regelmäßig auf das Berufungsgericht zurückzuweisen, weil es in diesem Falle im Rahmen der gestellten Anträge über die zur Aufrechnung gestellte Forderung sachlich entscheiden darf.
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